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21/01 HandelsrechtNorm
HGB §171 Abs1;Rechtssatz
Nach der (dem § 4 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz 1953 vergleichbaren) Regelung des § 6 KommStG 1993 über die Gesamtschuldnerschaft ist es einem Kommanditisten als Mitunternehmer verwehrt, der gegen ihn erhobenen Kommunalsteuerschuld seine handelsrechtliche Haftungsbeschränkung als Kommanditist entgegen zu halten. Der Kommanditist wird im Grunde des § 6 KommStG 1993 kraft Gesetzes unmittelbar und neben der KG als Unternehmer Abgabenschuldner der Kommunalsteuerschuld des (auch) für seine Rechnung betriebenen Unternehmens der KG (Hinweis E 1. Juli 2003, 98/13/0228, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005130159.X01Im RIS seit
29.03.2007