RS Vwgh 2007/4/26 2006/14/0039

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Veröffentlicht am 26.04.2007
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §209 Abs1;
KommStG 1993;
LAO NÖ 1977 §158 Abs1;

Rechtssatz

Unterbrechungswirkung kommt nur Amtshandlungen einer für die Geltendmachung des Abgabenanspruches sachlich zuständigen Behörde zu (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 23. Jänner 2003, 2002/16/0027). Dass Feststellungen des Finanzamtes hinsichtlich "Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer sowie des Dienstgeberbeitrages" die Qualität eines Grundlagenbescheides in Bezug auf die Vorschreibung der Kommunalsteuer zukäme, trifft nicht zu (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. Juni 2005, 2004/13/0161).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006140039.X05

Im RIS seit

23.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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