Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs4;
Rechtssatz: Es bildet eine Voraussetzung dafür, eine Anordnung nach § 97 Abs 4 StVO befolgen zu müssen, daß diese Anordnung zur Erreichung des der Bestimmung des § 97 Abs 4 StVO entsprechenden Zweckes erforderlich ist. Es ist Sache des Adressaten der Anordnung, das die Anordnung erteilende Organ ausreichend zu informieren, um ihm die Möglichkeit zur Beu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs4;
Rechtssatz: Ein Straßenbenützer ist nur dann verpflichtet, einer Anordnung iSd § 97 Abs 4 StVO Folge zu leisten, wenn der Meldungsleger berechtigt ist, sie zu erteilen, was nur dann der Fall ist, wenn die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs diese Anordnung im konkreten Fall erfordert (Hinweis E 4.9.1986, 86/02/0062). ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 14. September 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 19. Juni 1988 von 21.12 bis 21.25 Uhr in Wien 19, an der Kreuzung der Döblinger Hauptstraße mit der Billrothstraße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kombinationskraftwagens der Weisung eines Sicherheitswachebeamten, den Kombinationskraftwagen nach einem Verkehrsunfall zur Seite zu stell... mehr lesen...
Rechtssatz: kein RS Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs4;StVO 1960 §99 Abs4 liti;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2560/80 E 18. Februar 1981 VwSlg 10373 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Wer gegen eine auf Grund der Anordnungsberechtigung nach § 97 Abs 4 StVO 1960 erteilte Anordnung verstößt, verletzt dadurch nicht die Verwaltungsvorschrift des § 97 Abs 4 S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs4;StVO 1960 §99 Abs4 liti;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2560/80 E 18. Februar 1981 VwSlg 10373 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Wer gegen eine auf Grund der Anordnungsberechtigung nach § 97 Abs 4 StVO 1960 erteilte Anordnung verstößt, verletzt dadurch nicht die Verwaltungsvorschrift des § 97 Abs 4 S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z1;StVO 1960 §97 Abs4;StVO 1960 §99 Abs4 liti;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Besteht ab einer bestimmten Stelle einer Straße ein allgemeines Fahrverbot und wird in Hinsicht darauf von einem Straßenaufsichtsorgan dem Lenker eines Fahrzeuges die Weiterfahrt, also das Befahren der Straße ab dem Fahrverbot, untersagt,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Die nach § 97 Abs 4 StVO von einem Straßenaufsichtsorgan gegebene Anordnung ist eine individuelle Weisung, welche die Verpflichtung des Straßenbenützers mit sich zieht, ihr unter den in dieser Gesetzesstelle angeführten Voraussetzungen Folge zu leisten. Schlagworte Organisation... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs4;StVO 1960 §99 Abs4 liti;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2560/80 E 18. Februar 1981 VwSlg 10373 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Wer gegen eine auf Grund der Anordnungsberechtigung nach § 97 Abs 4 StVO 1960 erteilte Anordnung verstößt, verletzt dadurch nicht die Verwaltungsvorschrift des § 97 Abs 4 S... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs4;StVO 1960 §99 Abs4 liti;
Rechtssatz: Einer Anordnung für die Benützung der Straße iSd § 97 Abs 4 StVO ist mit der nach den Umständen EHESTMÖGLICHEN Beschleunigung nachzukommen. Leitet der Betroffene dem nicht unverzüglich Folge so liegt Deliktvollendung vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988030108.X0... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs4;
Rechtssatz: Leistet eine am Verkehrsunfall nicht beteiligte Person der Aufforderung durch ein Straßenaufsichtsorgan, die Fahrbahn zu verlassen keine Folge, so ist es für die Beurteilung dieses Vorfalles nach § 97 Abs 4 StVO ohne Bedeutung, dass die Aufnahme des Verkehrsunfalles durch die Beamten längere Zeit in Anspruch genommen hat. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs4;VStG §6;
Rechtssatz: Das Ausfüllen eines Schadensberichtes an die Versicherung nach einem Verkehrsunfall (hier noch dazu durch keinen Unfallbeteiligten, sondern durch einen fremden Versicherungsvertreter) rechtfertigt nicht den Aufenthalt auf der Fahrbahn einer frequentierten Kreuzung. European Case Law I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Bescheidspruch, der Besch habe sich anlässlich eines Verkehrsunfalles am 13. Februar 1987 um 22.15 Uhr auf der genannten Kreuzung auf der Fahrbahn aufgehalten, obwohl er am Verkehrsunfall nicht beteiligt gewesen sei, und trotz der Aufforderung eines Straßenaufsichtsorganes, die Fahrba... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §97 Abs4;VStG §40;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens befreit die Partei nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts beizutragen, wobei die Erklärung des Beschuldigten im Verwaltungsstrafve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §76a Abs1;StVO 1960 §97 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte als mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang Stehender in zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgendem Zusammenhang durch die Verweigerung der voll... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs4;StVO 1960 §99 Abs4 liti;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Nichtbefolgung einer Anordnung eines Straßenaufsichtsorgans gemäß § 97 Abs 4 ist nicht § 97 Abs 4, sondern § 99 Abs 4 lit i StVO verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44 a lit b VStG. Demgemäss kann angewendete Gesetzesb... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs4;
Rechtssatz: Eine Anordnung nach § 97 Abs 4 StVO erfordert nicht, dass der Verkehr konkret behindert sein muss, sondern es genügt die Möglichkeit einer Verkehrsbeeinträchtigung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986030005.X03 Im RIS seit 29.04.1987 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43;StVO 1960 §97 Abs4;
Rechtssatz: Auch in einem Fahrverbotsbereich ist wegen einer für Anrainer, Taxi und Radfahrer bestehenden Ausnahme mit Verkehr zu rechnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986030005.X02 Im RIS seit 29.04.1987 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs4 idF 1969/209; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1323/69 E 29. Juni 1970 VwSlg 7832 A/1970 RS 2 Stammrechtssatz Die erteilten Weisungen müssen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehres dienen. Das dieser zum Zeitpunkt der Erteilung der Weisung bereits behindert sein muss, geht aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht hervor. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs4 idF 1969/209;VStG §45 Abs1 lita;VStG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob das Straßenaufsichtsorgan berechtigt war, die Anordnung zu erteilen, welche die Verpflichtung des Straßenbenützers nach sich zog, ihr Folge zu leisten (Hinweis E 24.3.1969, 0812/66, VwSlg 7536 A/1969), ist die Einstellung eines Verwal... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs4 idF 1969/209;
Rechtssatz: Das Wort "und" zwischen den Worten Leichtigkeit und Flüssigkeit im ersten Satz des § 97 Abs 4 StVO 1960 ist als "oder" zu lesen. Es genügt daher, wenn entweder die Sicherheit oder die Leichtigkeit oder die Flüssigkeit des Verkehrs eine Anordnung im Einzelfall erfordert. Einer "konkreten" Behinderung des Verkehrs bedarf es für ei... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Salzburg sprach mit Straferkenntnis vom 18. September 1967 aus, der Beschwerdeführer habe am 16. Dezember 1966 um 14,50 Uhr in Salzburg, Augustinergasse, vor der Volksschule Mülln, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagens a) durch einen schadhaften Auspuff mit dem Personenkraftwagen übermäßigen Lärm erregt, b) sich als Fußgänger auf der Fahrbahn aufgehalten und c) der Weisung des Wachebeamten, den Gehsteig aufzusuchen, nicht Folge... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs3StVO 1960 §97 Abs4 idF 1969/209
Rechtssatz: Die erteilten Weisungen müssen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehres dienen. Das dieser zum Zeitpunkt der Erteilung der Weisung bereits behindert sein muss, geht aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht hervor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:197... mehr lesen...