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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §97 Abs4 idF 1969/209;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, ob das Straßenaufsichtsorgan berechtigt war, die Anordnung zu erteilen, welche die Verpflichtung des Straßenbenützers nach sich zog, ihr Folge zu leisten (Hinweis E 24.3.1969, 0812/66, VwSlg 7536 A/1969), ist die Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen den betreffenden Straßenbenützer gemäß § 45 Abs 1 lit a VStG 1950 wegen einer (anderen) Tat ohne rechtliche Bedeutung, sollte deren angebliche Begehung auch in einem Zusammenhang mit der Anordnung gestanden sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020062.X03Im RIS seit
21.06.2005