RS Vwgh 1970/6/29 1323/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1970
beobachten
merken

Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §97 Abs3
StVO 1960 §97 Abs4 idF 1969/209

Rechtssatz

Die erteilten Weisungen müssen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehres dienen. Das dieser zum Zeitpunkt der Erteilung der Weisung bereits behindert sein muss, geht aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht hervor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969001323.X02

Im RIS seit

15.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten