Index
StVONorm
StVO 1960 §97 Abs3Rechtssatz
Die erteilten Weisungen müssen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehres dienen. Das dieser zum Zeitpunkt der Erteilung der Weisung bereits behindert sein muss, geht aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht hervor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001323.X02Im RIS seit
15.06.2021Zuletzt aktualisiert am
15.06.2021