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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §97 Abs4 idF 1969/209;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1323/69 E 29. Juni 1970 VwSlg 7832 A/1970 RS 2Stammrechtssatz
Die erteilten Weisungen müssen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehres dienen. Das dieser zum Zeitpunkt der Erteilung der Weisung bereits behindert sein muss, geht aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht hervor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020062.X01Im RIS seit
21.06.2005