RS Vwgh 1987/4/29 86/03/0005

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Veröffentlicht am 29.04.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §43;
StVO 1960 §97 Abs4;

Rechtssatz

Auch in einem Fahrverbotsbereich ist wegen einer für Anrainer, Taxi und Radfahrer bestehenden Ausnahme mit Verkehr zu rechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030005.X02

Im RIS seit

29.04.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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