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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §43;Rechtssatz
Auch in einem Fahrverbotsbereich ist wegen einer für Anrainer, Taxi und Radfahrer bestehenden Ausnahme mit Verkehr zu rechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030005.X02Im RIS seit
29.04.1987