RS Vwgh 1986/9/4 86/02/0062

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Veröffentlicht am 04.09.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §97 Abs4 idF 1969/209;

Rechtssatz

Das Wort "und" zwischen den Worten Leichtigkeit und Flüssigkeit im ersten Satz des § 97 Abs 4 StVO 1960 ist als "oder" zu lesen. Es genügt daher, wenn entweder die Sicherheit oder die Leichtigkeit oder die Flüssigkeit des Verkehrs eine Anordnung im Einzelfall erfordert. Einer "konkreten" Behinderung des Verkehrs bedarf es für eine derartige Anordnung nicht (Hinweis E 29.6.1970, 1323/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020062.X02

Im RIS seit

21.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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