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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §97 Abs4 idF 1969/209;Rechtssatz
Das Wort "und" zwischen den Worten Leichtigkeit und Flüssigkeit im ersten Satz des § 97 Abs 4 StVO 1960 ist als "oder" zu lesen. Es genügt daher, wenn entweder die Sicherheit oder die Leichtigkeit oder die Flüssigkeit des Verkehrs eine Anordnung im Einzelfall erfordert. Einer "konkreten" Behinderung des Verkehrs bedarf es für eine derartige Anordnung nicht (Hinweis E 29.6.1970, 1323/69).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020062.X02Im RIS seit
21.06.2005