1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs10StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5 Abs6StVO 1960 §58 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/02/0105 B 24. Juli 2019 RS 2 Stammrechtssatz Ob die Beeinträchtigung des Lenkers auf Alkohol oder Suchtgift zurückzuführen ist (spezifische Fahruntüchtigkeit gemäß § 5 Abs. 1 StVO 1960) oder eine sonstige Fahruntüchtigkeit gemäß § 58 Abs. 1 StVO ... mehr lesen...
1 Mit Mandatsbescheid der belangten Behörde vom 28. März 2019 wurde u.a. die Lenkberechtigung des Revisionswerbers für mehrere Klassen für die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme seines Führerscheins am 10. März 2019, entzogen (Spruchpunkte 1. und 2.) und, soweit hier von Bedeutung, gemäß § 24 Abs. 3 iVm § 14 Abs. 3 FSG-GV angeordnet, der Revisionswerber habe vor Ablauf der Entziehungsdauer eine fachärztliche psychiatrische Stellungnahme und die Stellu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs3FSG-GV 1997 §14 Abs3StVO 1960 §5StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §58 Abs1
Rechtssatz: Die Frage, ob "die Beeinträchtigung des Lenkers auf Alkohol oder Suchtgift zurückzuführen ist (spezifische Fahruntüchtigkeit gemäß § 5 Abs. 1 StVO) oder eine sonstige Fahruntüchtigkeit gemäß § 58 Abs. 1 StVO vorliegt (etwa wegen starker Übermüdung), ist ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hob das Verwaltungsgericht u. a. das Straferkenntnis der revisionswerbenden Bezirkshauptmannschaft Baden vom 12. April 2018, mit dem der Mitbeteiligte wegen Lenkens eines Personenkraftwagens in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand bestraft wurde, auf und stellte das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG ein. Die Revision wurde für nicht zulässig erklärt. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwalt... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs10StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5 Abs6StVO 1960 §58 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/02/0105 B 24. Juli 2019 RS 2 Stammrechtssatz Ob die Beeinträchtigung des Lenkers auf Alkohol oder Suchtgift zurückzuführen ist (spezifische Fahruntüchtigkeit gemäß § 5 Abs. 1 StVO 1960) oder eine sonstige Fahruntüchtigkeit gemäß § 58 Abs. 1 StVO ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 12. Juli 2019 gab das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg (LVwG) der Beschwerde des Mitbeteiligten gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 24. Juli 2018 Folge, mit dem der Mitbeteiligte wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand gemäß § 5 Abs. 1 StVO iVm § 99 Abs. 1b StVO bestraft worden war. Das LVwG behob das Straferkenntnis und stellte das Verwaltungsstrafverfahren gemäß... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs10StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5 Abs6StVO 1960 §58 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/02/0105 B 24. Juli 2019 RS 2 Stammrechtssatz Ob die Beeinträchtigung des Lenkers auf Alkohol oder Suchtgift zurückzuführen ist (spezifische Fahruntüchtigkeit gemäß § 5 Abs. 1 StVO 1960) oder eine sonstige Fahruntüchtigkeit gemäß § 58 Abs. 1 StVO ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretungen der §§ 5... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs10StVO 1960 §5 Abs5StVO 1960 §5 Abs6StVO 1960 §58 Abs1
Rechtssatz: Ob die Beeinträchtigung des Lenkers auf Alkohol oder Suchtgift zurückzuführen ist (spezifische Fahruntüchtigkeit gemäß § 5 Abs. 1 StVO 1960) oder eine sonstige Fahruntüchtigkeit gemäß § 58 Abs. 1 StVO 1960 vorliegt (etwa wegen starker Übermüdung), ist - abgesehen von den Fäl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Polizeibeamter, wurde im Zuge einer Amtshandlung, die zunächst mögliche Übertretungen der StVO 1960 bzw. des KFG 1967 durch ihn als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten PKWs betraf, am 13. Oktober 2010 im Anschluss an eine gegen 07.30 Uhr stattgefundene Fahrt auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gegen 08.00 Uhr festgenommen, auf die PI K. verbracht und dort - nachdem er sich wieder beruhigt hatte - gegen 08.45 Uhr wieder freigelassen. Gegen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §58 Abs1;VStG §35 Z3;VStG §35;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Aus der schlichten Weigerung des Lenkers, den Fahrzeugschlüssel auszuhändigen, lässt sich noch nicht die Absicht, sein Fahrzeug in Betrieb nehmen zu wollen, ableiten. Schlagworte Besondere Rechtsgebiete European... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 23. September 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 3. Februar 1998 um 7.55 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw "in Ampass, auf der Inntalautobahn, A-12, von Km 67.0 bis Km 68.2 in Richtung Innsbruck gelenkt 1. und die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 57 km/h überschritten. (km 67,0 bis 68,2,) 2. und die durch Straße... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §58 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;StVO 1960 §99 Abs5;VStG §6;
Rechtssatz: Musste der Lenker mit dem Auftreten der akuten Bandscheibenschmerzen (hier: Fahrt zu einem vereinbarten Operationstermin mit überhöhter Geschwindigkeit) rechnen und lagen Umstände, die eine Abstandnahme vom Lenken des Fahrzeuges unmöglich ode... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. Oktober 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 8. August 1996 gegen 23.00 Uhr auf der L 8225, Grenzkontrollstelle Gmünd - Böhmzeil, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er sich auf Grund von Übermüdung nicht in der zur Lenkung eines Fahrzeuges erforderlichen körperlichen und geistigen Verfassung befunden habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §52;StVO 1960 §58 Abs1;
Rechtssatz: Da nicht jede Ermüdung eines Kraftfahrzeuglenkers von vornherein auf einen Mangel der gemäß § 58 Abs 1 StVO erforderlichen körperlichen und geistigen Verfassung schließen lässt, bedarf es für die Beantwortung der Frage, ob wahrgenommene Ermüdungssymptome bereits den Schluss auf eine mangelnde Verkehr... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen Spruchteil A des angefochtenen Bescheides sprach die belangte Behörde aus, daß die Abnahme der Fahrzeugschlüssel der Beschwerdeführerin durch einen Gendarmeriebeamten des Postens K am 4. Februar 1997 um ca. 18.00 Uhr auf dem Zufahrtsweg zum Haus G in K rechtmäßig gewesen sei und die diesbezüglich von der Beschwerdeführerin erhobene Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt daher abgewiesen werde. In der Be... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §58 Abs1;StVO 1960 §5b;
Rechtssatz: Maßgeblich für die Auswirkungen eines Erregungszustandes iSd § 58 Abs 1 StVO auf die Fahrtüchtigkeit ist nicht die Ursache, sondern die Intensität dies Zustandes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997030267.X02 Im RIS seit 18.02.2002 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §58 Abs1;StVO 1960 §5b;
Rechtssatz: Für die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme nach § 5b StVO genügt es, daß nach den Erfahrungen des täglichen Lebens denkmöglich ein die Fahrtüchtigkeit ausschließender Zustand angenommen werden kann (hier: Heftige Gemütserregung). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997030267.X01 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §58 Abs1;StVO 1960 §5b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2310/63 E 2. Juni 1964 RS 1 Stammrechtssatz Ein Erregungszustand rechtfertigt unter Umständen die Annahme einer körperlichen und geistigen Verfassung, bei deren Vorliegen § 58 Abs 1 StVO 1960 das Lenken eines Fahrzeuges verbietet. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 26. April 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. Juli 1995 um 15.22 Uhr das dem Kennzeichen nach bestimmte mehrspurige Kraftfahrzeug in einer näher bezeichneten gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, da der Parkschein gefehlt habe. Demnach habe er die Parkometerabgabe fahrlässig ... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;StVO 1960 §25;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §52 Z13d;StVO 1960 §52 Z13e;StVO 1960 §58 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Von einem verkehrstüchtigen Verkehrsteilnehmer ist zu erwarten, daß er rechtmäßig aufgestellte Straßenverkehrszeichen samt Zusatztafeln b... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert, sich binnen zwei Wochen ab Zustellung des angefochtenen Bescheides einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Gemäß § 75 Abs. 1 KFG 1967 ist unverzüglich ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn Bedenken bestehen, ob die Voraussetzungen für die E... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §34 Abs1 lite;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;StVO 1960 §58 Abs1;
Rechtssatz: Zwei Einlieferungen in Krankenanstalten wegen Suchtgiftmißbrauchs und eine Verurteilung wegen Übertretung des § 58 Abs 1 StVO rechtfertigen Bedenken der Beh, ob beim Lenkerberechtigten noch die Voraussetzung der geistigen und körperlichen Eignun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher genannten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er "sich nicht in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befunden" habe, in der er "ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken bestehenden Rechtsvorschriften einzuhalten vermocht" hätte, indem er während der Fahrt eingeschlafen sei, un... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §58 Abs1;
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 58 Abs 1 StVO liegt auch dann vor, wenn die Müdigkeit erst während der Fahrt eingetreten ist bzw ein Ausmaß angenommen hat, das zum Einschlafen gegen den Willen des Betreffenden führen kann, und der Fahrer dessenungeachtet seine Fahrt fortsetzte (Hinweis E 14.6.1988, 88/11/0120). European Case ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §58 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Besch während der Fahrt vor dem Verkehrsunfall eingenickt (= eingeschlafen) und bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß dabei auch ein vorangegangener Alkoholkonsum des Besch eine Rolle gespielt hätte, so erfolgt die Anwendung des § 58 Abs 1 StVO zu Recht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der NÖ Landesregierung vom 28. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 58 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er zur angegebenen Zeit am angeführten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug gelenkt habe, obwohl er sich nicht in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befunden habe, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen oder die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §58 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180048.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...