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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;Rechtssatz
Von einem verkehrstüchtigen Verkehrsteilnehmer ist zu erwarten, daß er rechtmäßig aufgestellte Straßenverkehrszeichen samt Zusatztafeln beachtet und daß er fähig ist, eine Vorschrift zwischen den Verkehrszeichen "Anfang" und "Ende" auch dann im Gedächtnis behalten zu können, wenn diese Vorschrift einen größeren Zonenbereich betrifft. Dies gilt auch für den Fall, daß es sich bei dem Verkehrsteilnehmer um einen ausländischen, nicht ortskundigen Touristen handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996170456.X03Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
11.05.2011