RS Vwgh 1997/10/27 96/17/0456

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Veröffentlicht am 27.10.1997
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;
StVO 1960 §25;
StVO 1960 §44 Abs1;
StVO 1960 §52 Z13d;
StVO 1960 §52 Z13e;
StVO 1960 §58 Abs1;
VStG §5 Abs1;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Von einem verkehrstüchtigen Verkehrsteilnehmer ist zu erwarten, daß er rechtmäßig aufgestellte Straßenverkehrszeichen samt Zusatztafeln beachtet und daß er fähig ist, eine Vorschrift zwischen den Verkehrszeichen "Anfang" und "Ende" auch dann im Gedächtnis behalten zu können, wenn diese Vorschrift einen größeren Zonenbereich betrifft. Dies gilt auch für den Fall, daß es sich bei dem Verkehrsteilnehmer um einen ausländischen, nicht ortskundigen Touristen handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996170456.X03

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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