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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StVO 1960 §58 Abs1;Rechtssatz
Aus der schlichten Weigerung des Lenkers, den Fahrzeugschlüssel auszuhändigen, lässt sich noch nicht die Absicht, sein Fahrzeug in Betrieb nehmen zu wollen, ableiten.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011020306.X02Im RIS seit
13.12.2013Zuletzt aktualisiert am
31.10.2018