RS Vwgh 1999/4/16 97/02/0511

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Veröffentlicht am 16.04.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §52;
StVO 1960 §58 Abs1;

Rechtssatz

Da nicht jede Ermüdung eines Kraftfahrzeuglenkers von vornherein auf einen Mangel der gemäß § 58 Abs 1 StVO erforderlichen körperlichen und geistigen Verfassung schließen lässt, bedarf es für die Beantwortung der Frage, ob wahrgenommene Ermüdungssymptome bereits den Schluss auf eine mangelnde Verkehrszuverlässigkeit iSd § 58 Abs 1 StVO zulassen, eingehender, allenfalls auch auf das Gutachten eines Sachverständigen gestützter behördlicher Feststellungen.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997020511.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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