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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Da nicht jede Ermüdung eines Kraftfahrzeuglenkers von vornherein auf einen Mangel der gemäß § 58 Abs 1 StVO erforderlichen körperlichen und geistigen Verfassung schließen lässt, bedarf es für die Beantwortung der Frage, ob wahrgenommene Ermüdungssymptome bereits den Schluss auf eine mangelnde Verkehrszuverlässigkeit iSd § 58 Abs 1 StVO zulassen, eingehender, allenfalls auch auf das Gutachten eines Sachverständigen gestützter behördlicher Feststellungen.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997020511.X01Im RIS seit
12.06.2001