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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KDV 1967 §30 Abs1;Rechtssatz
Zwei Einlieferungen in Krankenanstalten wegen Suchtgiftmißbrauchs und eine Verurteilung wegen Übertretung des § 58 Abs 1 StVO rechtfertigen Bedenken der Beh, ob beim Lenkerberechtigten noch die Voraussetzung der geistigen und körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen für die Erteilung der Lenkerberechtigung besteht (hier: schon davor war die Lenkerberechtigung aufgrund des Verdachtes von Suchtgiftmißbrauch jeweils nur befristet erteilt worden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110275.X01Im RIS seit
12.06.2001