RS Vwgh 1996/1/30 95/11/0275

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Veröffentlicht am 30.01.1996
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §30 Abs1;
KDV 1967 §34 Abs1 lite;
KFG 1967 §75 Abs1;
KFG 1967 §75 Abs2;
StVO 1960 §58 Abs1;

Rechtssatz

Zwei Einlieferungen in Krankenanstalten wegen Suchtgiftmißbrauchs und eine Verurteilung wegen Übertretung des § 58 Abs 1 StVO rechtfertigen Bedenken der Beh, ob beim Lenkerberechtigten noch die Voraussetzung der geistigen und körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen für die Erteilung der Lenkerberechtigung besteht (hier: schon davor war die Lenkerberechtigung aufgrund des Verdachtes von Suchtgiftmißbrauch jeweils nur befristet erteilt worden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110275.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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