Mit Straferkenntnis vom 12. März 1985 erkannte die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Wieden - den Beschwerdeführer für schuldig, er habe am 14. Februar 1985 (sicÜ) um 23.50 Uhr in Wien 4, Favoritenstraße, das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen W nn.nnn (sicÜ) in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §58 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Es entspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, daß ein Beruhigungsmittel - wie schon der Name sagt - beruhigend wirkt und in nicht unerheblichem Maße die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflußt. Ein Kraftfahrer, der ein Beruhigungsmittel zu sich nimmt, muß daher die diesem... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 8 Abs. 4 StVO 1960 und § 24 Abs. 1 lit. a leg. cit. bestraft, weil er am 8. September 1988 um 10.20 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem näher bezeichneten Ort in Innsbruck auf einem Gehsteig mit halber Fahrzeugbreite und im gekennzeichneten Halte- und Parkverbotsbereich gehalten habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §58 Abs1;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §6;
Rechtssatz: Wenn sich der Lenker eines Kfz auf die voraussehbare Gefahrensituation ohne einen von der Rechtsordnung anerkannten Grund eingelassen hat, dann kann er sich nicht mit Erfolg auf Notstand berufen (hier: Verschlechterung des körperlichen Befindens schon bei Antritt der Fahrt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Dezember 1988 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 11. Juli 1987 um 3.05 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer näher beschriebenen Strecke gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen zu haben. Es wurde eine Geldstrafe ... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §58 Abs1
Rechtssatz: Weist der Fahrzeuglenker einen Blutalkoholgehalt auf, so kommt (trotz behaupteter Alkoholtoleranz) eine Unterstellung unter § 58 Abs 1 StVO nicht in Betracht (Hinweis E 25.10.1973, 0052/72, E 14.2.1985, 85/02/0091). Schlagworte Alkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente Müdigkeit... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §58 Abs1 idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0129 E 18. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH sieht keinen Anlass, durch die infolge der 13. Novelle geänderte Fassung des § 5 StVO von der im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. Oktober 1973, 2041/71, VwSlg 8477 A/1971, vertretenen Auffassung, was unter dem... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 30. Dezember 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 25. September 1986 um 23.20 Uhr in "11. A 23 Fahrtrichtung Süden Höhe Ausfahrt Simmering" einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §58 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0036/65 E 14. September 1965 VwSlg 6757 A/1965 RS 2 Stammrechtssatz Aus einer Übermüdung kann auf eine im § 58 Abs 1 StVO umschriebene Verfassung geschlossen werden, in der das Lenken eines Fahrzeuges verboten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105StVO 1960 §58 Abs1 idF 1986/105 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0129 E 18. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH sieht keinen Anlass, durch die infolge der 13. Novelle geänderte Fassung des § 5 StVO von der im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. Oktober 1973, 2041/71, VwSlg 8477 A/1971, vertretenen Auffassung, was unter d... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105StVO 1960 §5 Abs2a lita idF 1986/105StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105StVO 1960 §58 Abs1 idF 1986/105 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0129 E 18. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Der zweite Satz des § 5 Abs 1 StVO idF nach der 13. Novelle schließt nicht aus, dass auch Personen, deren Atemluft entsprechend der Untersuchung mit einem G... mehr lesen...
Stammrechtssatz Aus einer Übermüdung kann auf eine im § 58 Abs 1 StVO umschriebene Verfassung geschlossen werden, in der das Lenken eines Fahrzeuges verboten ist. Im RIS seit 06.09.2006 mehr lesen...
Stammrechtssatz Der VwGH sieht keinen Anlass, durch die infolge der 13. Novelle geänderte Fassung des § 5 StVO von der im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. Oktober 1973, 2041/71, VwSlg 8477 A/1971, vertretenen Auffassung, was unter dem Begriff "durch Alkohol beeinträchtiger Zustand" (§ 5 Abs 1 StVO 1960) zu verstehen ist abzugehen, weil der Wortlaut dieser Bestimmung durch die 13. Novelle nur insoweit geändert worden ist, als im zweiten Satz zusätzlich zur bisherigen... mehr lesen...
Stammrechtssatz Der zweite Satz des § 5 Abs 1 StVO idF nach der 13. Novelle schließt nicht aus, dass auch Personen, deren Atemluft entsprechend der Untersuchung mit einem Gerät iSd § 5 Abs 2a lit b leg cit einen Alkoholgehalt von weniger als 0,4 mg/l aufgewiesen hat, wegen Übertretung des § 5 Abs 1 leg cit bestraft werden, weil sie sich ungeachtet des unter 0,4 mg/l liegenden Alkoholgehaltes der Atemluft in einem auf die Einwirkung durch Alkohol zurückzuführenden Zustand der Fa... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §58 Abs1 idF 1986/105;
Rechtssatz: Der VwGH sieht keinen Anlass, durch die infolge der 13. Novelle geänderte Fassung des § 5 StVO von der im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. Oktober 1973, 2041/71, VwSlg 8477 A/1971, vertretenen Auffassung, was unter dem Begriff "durch Alkohol beeinträchtiger Zustand" (§ 5 Abs 1 StVO 1960... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2a lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §58 Abs1 idF 1986/105;
Rechtssatz: Der zweite Satz des § 5 Abs 1 StVO idF nach der 13. Novelle schließt nicht aus, dass auch Personen, deren Atemluft entsprechend der Untersuchung mit einem Gerät iSd § 5 Abs 2a lit b leg cit einen Alkoholgehalt von weniger als... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Bruck a. d. Mur fand den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 6. Juni 1964 schuldig, am 3. September 1963 um 2.13 Uhr mit dem Personenkraftwagen, Probekennzeichen St/... auf der Gemeindestraße 285 von Arndorf in Richtung Bruck a. d. Mur im alkoholbeeinträchtigten Zustand gefahren zu sein wodurch er in der Folge einen Verkehrsunfall verursacht habe. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), BGBl. Nr. ... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §58 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1643/65 E 27. Jänner 1966 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen zur Frage der mangelnden körperlichen und geistigen Verfassung nach § 58 Abs 1 StVO (Hinweis E 14.9.1955, 746/55). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1967:1965001447.X01 Im ... mehr lesen...
Zwei Beamte der Funkpatrouille des Gendarmeriepostenkommandos Lienz erstatteten der Bezirkshauptmannschaft Lienz die Anzeige, am 2. April 1965 gegen 24 Uhr in der Beda-Weber-Gasse in Lienz einen Mopedfahrer vom Glöcklturm kommend in Richtung Michaelsgasse fahren gesehen zu haben, der vor dem Hause Nr. 17 der Beda-Weber-Gasse schließlich anhielt und das Moped behutsam an die Straßenmauer lehnte und daraufhin zu Fuß weiterging. Der Mopedfahrer sei wegen dieses bedenklichen Verhaltens an... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §58 Abs1
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der mangelnden körperlichen und geistigen Verfassung nach § 58 Abs 1 StVO (Hinweis E 14.9.1955, 746/55). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1966:1965001643.X01 Im RIS seit 22.06.2020 Zuletzt aktualisiert am 22.06.2020 mehr lesen...