Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 90/03/0017 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/08 AW 90/10/0022 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung des Vorarlberger Landschaftsschutzgesetzes - Die Behörde kann auf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde das erstinstanzliche Straferkenntnis, mit dem eine Geldstrafe von S 300,-- im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Stunden verhängt worden ist. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde verband die Beschwerdeführerin den Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: , daß zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und sonst eine Aushöhlung der in der auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung - Bei einer Geldstrafe von 300 S ist ein unverhältnismäßiger Nachteil nicht denkbar. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990020010.A01 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §54b Abs3;VVG §2 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der StVO - Der VwGH vermag nicht zu erkennen, wieso die ratenweise Entrichtung der Zahllast für den Antragsteller einen unverhältnismäßigen Nachteil nach sich ziehen würde. Daß er sich vergeblich um die Bewilligung der Entrich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §53 Abs4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1676/80 B VS 29. Oktober 1980 VwSlg 10279 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Vollzug der Ersatzarreststrafe besteht in einer Einschränkung der persönlichen Freiheit und stellt aus unmittelbar einleuchtenden Gründen für den Bfr einen unverhältnismäßigen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. September 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 17. Dezember 1987 gegen 3.00 Uhr a) auf einem näher beschriebenen Ort in Krems ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in bestimmter Richtung gelenkt und b) nach einem an einem näher zitierten Ort stattgefundenen Verkehrsunfall, mit dem der Beschwerdeführer in ursächlichem Zusamme... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §29a;
Rechtssatz: Das Verwaltungsstrafverfahren hinsichtlich einer Übertretung nach der StVO kann nur innerhalb desselben Bundeslandes an eine andere Bezirksverwaltungsbehörde abgetreten werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989020183.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Wiederaufnahme eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung - Ein Bescheid, mit dem ein Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens abgewiesen wurde, schließt nach dem Wesen dieser Einrichtung einen Vollzug oder eine Ausübung einer mit Bescheid eingeräu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;StVO 1960; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0042 E 12. Juni 1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine Vorschrift, wonach die Behörde zur Durchführung einer "Lenkererhebung" verpflichtet ist, besteht nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989030109.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0354 E 22. März 1989 RS 4 Stammrechtssatz Zwar vermag die zB von einem Organ der (zuständigen) Beh aber auch zB die von einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigten Person erteilte Auskunft für das Vorliegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Zwar vermag die zB von einem Organ der (zuständigen) Beh aber auch zB die von einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigten Person erteilte Auskunft für das Vorliegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums von Bedeutung sein (Hinweis E 13.6.1975, 1796/74, E 5.9.1978, 2787/77, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0164/63 E 9. Mai 1963 RS 1 Stammrechtssatz Die Unkenntnis der Straßenverkehrsvorschriften kann bei einen Kraftfahrer niemals als unverschuldet angesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988180354.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;StVO 1960;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Müssen bei einem Kraftfahrzeuglenker auf Grund ihm bekannter Umstände Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigten Person entstehen, hat sich der Kraftfahrzeuglenker durch weitere Nachforschungen Kenntnis über die Rechtslage zu vers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967;StVO 1960; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1097/73 E 24. April 1974 RS 3 Stammrechtssatz Den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere zur Überwachung der zur Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften, bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswach... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;StVO 1960; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0042 E 12. Juni 1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine Vorschrift, wonach die Behörde zur Durchführung einer "Lenkererhebung" verpflichtet ist, besteht nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988030046.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §57;StVO 1960 §99 Abs2 lite;StVO 1960 §99 Abs3 litb;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Hat ein Kfz-Lenker mehrere Schneestangen und Leitpflöcke beschädigt und es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Gendarmeriedienststelle zu verständigen, obwohl er dem Geschädigten seine Identität nicht nachgewie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §103 Abs2;StVO 1960;VwRallg;
Rechtssatz: Eine von der Landesregierung im Zuge eines Berufungsverfahrens wegen Übertretungen der StVO an den Beschuldigten gerichtete Aufforderung, eine Erklärung des im Ausland wohnhaften angeblichen Lenkers des Fahrzeuges zur ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs2 lita idF 1986/555;StVO 1960;
Rechtssatz: Der VwGH vermag nicht zu erkennen, dass von einem Berufskraftfahrer (hier: Taxilenker) begangene Übertretungen von Vorschriften, die der Sicherheit des Kraftfahrzeugverkehrs dienen, weniger schwer wiegen sollten, als dies bei Begehung durch andere Personen der Fall wäre. Auch kann das ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;
Rechtssatz: Übergriffe anderer Polizeibeamter bei einer anderen Amtshandlung wecken keine Zweifel an der korrekten Amtshandlung der im vorliegenden Fall eingeschrittenen Polizeibeamten. Schlagworte Polizeibeamter, Sicherheitswachebeamter, Gendarmeriebeamter European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:198618... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;KFG 1967;StVO 1960; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0247 E 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Geht aus dem in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheid der Landesregierung und des Landeshauptmannes betreffend Übertretungen der StVO und des KFG eindeutig hervor (aus
Spruch: , Fertigungsklausel ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs1;StVO 1960;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Ein Erfahrungssatz dahingehend, dass angesichts von Sicherheitswachebeamten keine Verwaltungsübertretung begangen wird, besteht nicht. Schlagworte Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen
Sachverhalt Beweiswürdigung
Sachverhalt Sa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs1;StVO 1960;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Ein Erfahrungssatz dahingehend, dass Personen, die es eilig haben, mehr zur Begehung von Verwaltungsübertretungen neigen als andere Personen, besteht nicht. Schlagworte Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen
Sachverhalt Beweiswü... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VStG §5 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0064 E 23. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen. ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967StVO 1960VStG §5 Abs2
Rechtssatz: Ein Ausländer hat sich vor Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich über die dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten. Die Unkenntnis darüber kann nicht entschuldigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020064.X03... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Brigittenau, erkannte den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 14. Dezember 1971 schuldig, er habe am 29. September 1971 um 23,15 Uhr in Wien 20, W-Gasse, den Personenkraftwagen W nnn gelenkt und trotz Aufforderung die Vornahme des Alkotests verweigert, obwohl mit Recht habe vermutet werden können, daß er alkoholisiert gewesen sei. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 A... mehr lesen...
Index: StVO001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2AVG §46KFG 1967StVO 1960VStG §44 Abs1 Z4VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1097/73 E 24. April 1974 RS 3 Stammrechtssatz Den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere zur Überwachung der zur Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften,... mehr lesen...