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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrPolG 1954 §3 Abs2 lita idF 1986/555;Rechtssatz
Der VwGH vermag nicht zu erkennen, dass von einem Berufskraftfahrer (hier: Taxilenker) begangene Übertretungen von Vorschriften, die der Sicherheit des Kraftfahrzeugverkehrs dienen, weniger schwer wiegen sollten, als dies bei Begehung durch andere Personen der Fall wäre. Auch kann das Lenken von Kraftfahrzeugen in alkoholbeeinträchtigtem Zustand in keinem Zusammenhang mit der Eigenschaft des Fremden als Berufskraftfahrer angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010350.X03Im RIS seit
21.06.2005