Die Beschwerdeführerin stellte am 25. März 1997 bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, den diese mit Bescheid vom 25. April 1997 gemäß §§ 3 Abs. 1 Z 2 und 5 Abs. 1 AufG iVm § 10 Abs. 1 Z 4 FrG 1992 abwies. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 8. Juli 1997 wies der Bundesminister für Inneres diese Berufung gemäß § 5 Abs. 1 AufG und § 10 Abs. 1 Z 4 FrG ab. Begründend führte die belangte Beh... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrG 1993 §10 Abs1 Z4;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer einzigen Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO rechtfertigt nicht die Annahme, der (weitere) Aufenthalt des Fremden würde die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit im Bundesgebiet gefährden, es sei denn, es würden nähere Umstände der Tat festgestellt, die auf eine besondere Ge... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau/Inn vom 11. Jänner 1995 wurde der Mitbeteiligte u.a. schuldig erkannt, er habe am 19. Juni 1994 um 2 Uhr 30 einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an näher bezeichneten Orten gelenkt und sich hiebei in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand befunden; über ihn wurde wegen der Verwaltungsübertretung gemäß §§ 5 Abs. 1 in Verbindung mit 99 Abs. 1 lit. a StVO eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Der dagegen vo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. November 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 1. Juli 1995 gegen 02.55 Uhr auf einer näher bezeichneten Strecke einer Bundesstraße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und sich dabei auf Grund des bei ihm gemessenen Atemluftalkoholgehaltes von über 0,4 mg/l in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungs... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems (kurz: BH) vom 16. Oktober 1996 wurde dem Beschwerdeführer zu Spruchpunkt 3 folgende Verwaltungsübertretung zur Last gelegt: "Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretungen begangen: Zeit: 27.7.1996 - 05.30 Uhr Ort: Gemeindegebiet von Krems ...(nähere Ortsangaben) Fahrzeug: PKW - ...(Kennzeichen) Tatbeschreibung 1) ..... 2) ..... 3) Das Fahrzeug gelenkt, obwohl Sie sich in einem durch Alkoh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Juli 1999 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 2. November 1998 um 17,20 Uhr im Gemeindegebiet von M. auf einer näher bezeichneten Bundesstraße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und um 18,31 Uhr desselben Tages am Gendarmeriepostenkommando M. gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/12/15 99/03/0323 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 5 StVO vermittelt keine Verpflichtung der den Alkotest durchführenden Gendarmeriebeamten, den Besch einem im öffentlichen Sicherheitsdienst stehenden Arzt vorzuführen, sondern bloß eine Berechtigung der Organe der... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk
Verfahrensrecht Beweislast European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998020131.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Ablehnung eines Beweismittels
Tatbild European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999020098.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Durch Streß kann keine gravierende psychische Ausnahmesituation angenommen werden, die das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen würde (hier: Beatmung des Alkomaten; Hinweis E 18.2.1997, 96/11/0089). Schlagworte Alkotest Verweigerung
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkom... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung des § 99 Abs. 1 lit. a iVm § 5 Abs. 1 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 11.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe elf Tage) bestraft, weil er am 7. März 1997 um 21.05 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten PKW im Zams auf der Bundesstraße B 171, Kilometer 150.65, in Richtung Osten in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,47 mg/l Atemluftalkoholgehalt) gelenkt... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: In Anbetracht eines unbedenklichen Messergebnisses (Alkoholgehalt der Atemluft von 4,47 mg/l) vermag der ins Treffen geführte Umstand, dass der Besch vor der Messung tagsüber nichts gegessen habe, am vorliegenden Messergebnis nichts zu ändern. Von daher ist es auch nicht von Bedeutung, dass ein Amtssachverständiger in ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. Juni 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 6. Oktober 1997 um 09.28 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand im Stadtgebiet von St. Pölten an einem näher umschriebenen Ort gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 begangen. Es... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §19;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO ist eine Vorstrafe wegen Verweigerung der Atemalkoholuntersuchung gemäß § 5 Abs 2 StVO als Straferschwerungsgrund zu bewerten, weil auch die Verweigerung der Atemalkoholuntersuchung das durch die Straf... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See erließ gegenüber dem Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 12. Mai 1998, dessen Spruchpunkt I. wie folgt lautet: "Herr CR hat am 15.11.1997, gegen 5:40 Uhr, den PKW mit dem Kennzeichen KF-3RWB (A) auf der Glemmertaler Landesstraße - L 111 - von Saalbach kommend in Fahrtrichtung Hinterglemm auf Höhe Strkm. 14,7, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (zwischen 0,61 und 0,88 Promille) gelenkt. Herr CR hat dadurch eine Verwaltu... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 13. November 1997 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt, weil er am 20. Juli 1997 um 10.13 Uhr in Niederndorf auf der B-172 einen nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Richtung Grenzübergang Niederndorf gelenkt habe. Gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 wurde der Beschwerdeführer hiefür mit einer Geldstrafe von S 14.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Angesichts einer nicht präzisierten Nachtrunkmenge (Hinweis E 26.5.1999, 98/03/0245) bzw der wechselnden Verantwortung des Besch in dieser Frage ist die Beiziehung eines medizinischen Sachverständigen zur Vornahme einer Rückrechnung des Alkoholgehaltes zum Tatzeitpunkt entbehrlich. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §13 Abs2 Z8;MEG 1950 §15 Z2;MEG 1950 §38 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/06/25 99/02/0074 2 Stammrechtssatz Daß der Alkomat im Tatzeitpunkt einen Eichstempel aufgewiesen hat sowie ein Überprüfungsprotokoll der Herstellerfirma vorlag (ein Eichschein oder eine eichamtliche Bestätigung darüber, daß der Alko... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, dass der Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Juli 1999 für schuldig befunden wurde, er habe am 21. April 1999 um 17.24 Uhr am Gendarmeriepostenkommando A. die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert, obwohl er dazu von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht aufgef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Es ist Pflicht des Besch, die Sicherheitswacheorgane darauf hinzuweisen, dass auf Grund seines Gesundheitszustandes oder der Einnahme von Medikamenten mit der Undurchführbarkeit des Alkomattests zu rechnen ist (Hinweis E 18.9.1991, 91/03/0107). Sch... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. Jänner 1999, 97/03/0009, verwiesen. Mit diesem wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juni 1996, mit welchem im Instanzenzug festgestellt worden war, dass der Beschwerdeführer nicht mehr vertrauenswürdig im Sinne des § 2 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 sei, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Mit dem nunmehr angefochtenen (Ersatz-)Bescheid der belan... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 25.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 600 Stunden) bestraft, weil er am 20. Februar 1998 gegen 19.30 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten PKW an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in Wagrain gelenkt habe, obwohl er sich dabei in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (gemessener unterer Alkoholgehalt der Atem... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Kammer des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 15 Tage) bestraft, weil er am 15. Mai 1998 um 0.45 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in Bürmoos in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand "(0,81 mg/l)" gelenkt ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 26. November 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 12.10.1998 um 23.30 Uhr" in Innsbruck, Amraserstraße 77, ein nach dem Kennzeichen näher bestimmtes Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S 16.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 16 Tagen) verhängt. Die geg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999030186.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §56;BetriebsO 1994 §2;BetriebsO 1994 §3 Z2;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Da Alkoholdelikte, vor allem das Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand, zu den schwerstwiegenden Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften üb... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §38 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/30 96/02/0073 1 Stammrechtssatz Die belangte Behörde kann von der Verwendung eines nach den gesetzlichen Bestimmungen geeichten Meßgerätes ausgehen, wenn die Tatzeit innerhalb der Nacheichfrist iSd § 38 Abs 2 MEG liegt (Hinweis E 17.2.1994, 92/11/0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;Verwendungsrichtlinien Atemalkoholanalysegeräte BMI 1990;
Rechtssatz: Für das Zustandekommen eines gültigen, nicht verfälschten Messergebnisses ist die Einhaltung der Betriebsanleitung des Messgerätes erforderlich (Hinweis E 25.6.1999, 99/02/0074, und 26.5.1999, 96/03/0056). Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Proban... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (der belangten Behörde) vom 2. Juni 1998 wurde gegen den Beschwerdeführer, (nach Ausweis der Akten) einen Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien, gemäß § 36 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 Z. 2 sowie den §§ 37, 38 und 39 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von vier Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer sei von der Bezirkshauptma... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrG 1997 §36 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/06/01 98/18/0374 1 Stammrechtssatz Bei den dem Fremden zur Last liegenden Übertretungen nach § 5 Abs 1 StVO handelt es sich im Hinblick auf die von alkoholisierten Kfz-Lenkern ausgehende große Gefahr für die Allgemeinheit um Gefährdungen der... mehr lesen...