Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FSG 1997 §7 Abs3 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/02/09 97/11/0307 1 (hier betreffend § 66 Abs 2 lit e KFG idF BGBl. I Nr.103/1997)Stammrechtssatz
Anders als bei der strafrechtlichen Beurteilung der Verweigerung der Atemluftuntersuchung (Hinweis E 23.2.1996, 95/02/0567) kommt es für das Vorliegen einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 2 lit e KFG entscheidend auf das TATSÄCHLICHE Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges durch die betreffende Person an (arg GELENKT ODER IN BETRIEB GENOMMEN UND HIEBEI). Der bloße VERDACHT des Lenkens oder der Inbetriebnahme genügt nach dem insoweit klaren Wortlaut nicht.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Lenken oder Inbetriebnehmen eines KraftfahrzeugesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000110065.X01Im RIS seit
12.06.2001