Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde unter Berufung auf § 5 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 (ForstG), aus, dass die im angeschlossenen, einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Lageplan grün umrandeten Teilflächen des im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden Grundstückes Nr. 2864 der KG K. im Ausmaß von 6.167 m2 Wald im Sinne des ForstG sind. Nach der Begründung: - soweit für das vorliegende Beschwerdeverfahre... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde unter Berufung auf § 5 Abs. 2 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 (ForstG), fest, dass die im angeschlossenen, einen wesentlichen Bestandteil des Bescheides bildenden Lageplan grün umrandete Teilfläche des Grundstückes Nr. 752 der KG T. im Ausmaß von 2.333 m2 Wald im Sinne des Forstgesetzes ist. Nach der Begründung: - soweit für das vorliegende Beschwerdeverfahren von Bedeutung - erfordere die... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte80/02 Forstrecht
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;ForstG 1975 §4 Abs1 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §5 Abs1 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §5 Abs2 idF 2002/I/059;StGG Art5;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/05/0351 E 31. Jänner 1995 RS 3 Stammrechtssatz Für die Beantwortung der Frage, ob der angefochtene Bescheid... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §4 Abs1 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §5 Abs1 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §5 Abs2 idF 2002/I/059;
Rechtssatz: Eine von der belangten Behörde im Hinblick auf § 4 Abs. 1 ForstG eingeholte Luftbildauswertung samt der angeschlossenen planlichen Darstellung ist Befund und Gutachten, wenn nicht nur die tatsächlichen Grundlagen, die für das Gutachten erforderlich sind, sowie die Art ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §4 Abs1 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §5 Abs1 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §5 Abs2 idF 2002/I/059;
Rechtssatz: Bestehen Zweifel, ob eine Grundfläche Wald ist, hat die Behörde von Amts wegen oder auf Antrag ein Feststellungsverfahren durchzuführen. Ist die Grundfläche zum Zeitpunkt der Antragstellung oder innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre Wald im Sinne des ForstG gewesen, h... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 8. Jänner 2004 wurde festgestellt, dass die auf den Waldgrundstücken Nr. 777/1, 778/1 und 785, KG W. errichtete Umzäunung eine unzulässige Sperre darstelle und den Eigentümern (u.a. dem Beschwerdeführer) die Beseitigung der Sperreinrichtung im Bereich der jeweils in ihrem Eigentum befindlichen Grundstücke binnen festgesetzter Frist aufgetragen (Spruchpunkt I) und der Beschwerdeführer verpflichtet, binnen festgesetzter Frist... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17;ForstG 1975 §1a Abs1;ForstG 1975 §1a Abs2;ForstG 1975 §1a Abs4;ForstG 1975 §5 Abs1;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Widmung eines Waldgrundstücks als "Bauland" bewirkt nicht den Verlust der Waldeigenschaft (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 17. Oktober 2005, Zl. 2003/10/0043, und die dort zitierte Vorjudikatur). Vielmehr kommt in der Ausweisung eines Grundstückes im... mehr lesen...
Hinsichtlich des dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegenden Sachverhalts ist zunächst auf das hg. Erkenntnis vom 22. Juli 2004, Zl. 2001/10/0134, zu verweisen. Aus der Beschwerde, der mit der Beschwerde vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheids und dem eingangs genannten hg. Erkenntnis ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem genannten Erkenntnis wurde die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen Spruchpunkt II. des Bescheides des Landeshauptmannes von Oberösterreich ... mehr lesen...
Im Zuge einer örtlichen Erhebung der Bezirksforstinspektion Villach wurde festgestellt, dass im Waldbereich der Parzelle 1085/1, KG G., und im Widerspruch zu den Bestimmungen des Forstgesetzes ein "Salettl" errichtet worden sei. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, das "Salettl" zu entfernen, widrigenfalls ein Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes eingeleitet werden müsste. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge die Erteilung einer Rodungsbewilligung zur... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 21. Mai 2002 wurde der beschwerdeführenden Partei die Wiederbewaldung einer, in einem beigelegten Lageplan näher dargestellten Windschutzanlage vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, es sei von der Forstaufsicht am 21. Jänner 2002 der Kahlhieb der beschriebenen Windschutzanlage, die 1967 zur Hintanhaltung von Winderosionsschäden an den benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen begründet worden sei, festgestellt worden. D... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a Abs1;ForstG 1975 §1a Abs4 litb;ForstG 1975 §5 Abs1 lita;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Der in bestimmter Art und Weise, nämlich parkmäßig gestaltete Aufbau des Bewuchses bildet die primäre Tatbestandsvoraussetzung des § 1a Abs. 4 lit. b ForstG. Erst wenn die bestockte Fläche "infolge des parkmäßigen Aufbaues ihres Bewuchses" überwiegend anderen als Zwecken der Waldwi... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a;ForstG 1975 §5 Abs1 lita;ForstG 1975 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/10/0075 E 15. September 2003 RS 2(Hier: Die im Flächenwidmungsplan ausgewiesene Widmung "Grünland-Kurgebiet" steht einer behördlichen Waldfeststellung daher ebenso wenig entgegen wie die in der Katastral- oder Grundbuchsmappe ersichtlich gemachte Benützungsart.) Stammrechtssatz Ob Wald ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a Abs1;ForstG 1975 §1a Abs4 litb;ForstG 1975 §5 Abs1 lita;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Annahme eines parkmäßigen Aufbaues ist das Vorliegen eines von Menschenhand unter Zuhilfenahme verschiedener, nicht nur in der Anpflanzung von Forstpflanzen gelegener Gestaltungsmittel angelegten "Landschaftsgartens" (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 19. Oktober 1... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a Abs1;ForstG 1975 §1a Abs4 litb;ForstG 1975 §5 Abs1 lita;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Frage, ob der erforderliche räumliche Zusammenhang einer geschlossenen Waldfläche gegeben ist, ist nicht an Hand der Entfernung zwischen den einzelnen Bäumen, sondern unter forstfachlichen Gesichtspunkten zu lösen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 1994, Zl. 93/10/0076).... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a Abs1;ForstG 1975 §1a Abs4 litb;ForstG 1975 §5 Abs1 lita;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Für die Erfüllung des Ausnahmetatbestandes gemäß § 1a Abs. 4 lit. b ForstG ist es nicht entscheidend, dass auf einer mit Forstgewächsen bestockten Fläche auch "Parkpflanzen" wachsen, sondern vielmehr, dass der gesamte Aufbau des Bewuchses einer Fläche unter Gesichtspunkten der Gart... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §2 Abs3;ForstG 1975 §4;ForstG 1975 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/10/0187 E 28. April 1997 VwSlg 14668 A/1997 RS 3
(hier ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Ob Streifen oder Reihen von Bäumen und Sträuchern als Windschutzanlage den Bestimmungen des ForstG 1975 unterliegen und somit Waldeigenschaft besitzen, bemißt sich danach, inwieweit diese iSd § 2 Abs 3... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5 ForstG fest, dass es sich beim Grundstück Nr. 1164 KG R im Ausmaß von 2.974 m2 und bei einer (näher umschriebenen) Teilfläche des Grundstückes Nr. 1167 KG R im Ausmaß von 1586 m2 um Wald im Sinne des Forstgesetzes handle. Begründend ging die belangte Behörde nach Wiedergabe des Verfahrensgeschehens und Hinweisen auf die Rechtslage davon aus, dass die in Rede stehende Fläche innerhalb der ... mehr lesen...
Beschwerdegegenständlich ist ein forstpolizeilicher Auftrag betreffend eine Werbetafel auf dem Grundstück Nr. 87 der KG E, welches im Grenzkataster als Wald ausgewiesen ist. Mit hg. Erkenntnis vom 15. November 1999, Zl. 98/10/0364, wurde der Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 27. August 1998, mit welchem ein forstpolizeilicher Auftrag gemäß § 17 Abs. 1 iVm § 172 Abs. 6 des Forstgesetzes 1975 im Instanzenzug bestätigt worden war, infolge Verletzung von Verfahren... mehr lesen...
Index: L85004 Straßen Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/02 Forstrecht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z10;B-VG Art15 Abs1;ForstG 1975 §1 Abs1 idF 1996/419;ForstG 1975 §1 Abs2 idF 1996/419;ForstG 1975 §172 Abs6 idF 1987/576;ForstG 1975 §5 Abs1;ForstG 1975 §5 Abs2;LStG OÖ 1991 §19 Abs1 idF 1997/131;LStG OÖ 1991 §19 Abs2;LStG OÖ 1991 §36 Abs5;LStG OÖ 1991 §36 Abs6;
Rechtssatz: § 19 Abs. 1 und Abs. 2 OÖ LStG... mehr lesen...
I. Mit Bescheid vom 8. September 1999 hat die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung auf Antrag der Gemeinde Kirchschlag b. Linz vom 16. Februar 1999 über die Waldeigenschaft des im Miteigentum der Mitbeteiligten stehenden Grundstückes Nr. 743/1, KG Kirchschlag, gemäß § 5 Forstgesetz festgestellt, dass es sich bei Teilflächen im Gesamtausmaß von 3306 m2 um Wald iSd Forstgesetzes handle und eine Teilfläche im Ausmaß von 618 m2 nicht Wald iSd Forstgesetzes sei. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §8;ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §19 Abs5 litd;ForstG 1975 §5 Abs1;
Rechtssatz: Das Forstrecht verfolgt als oberstes Ziel, den Wald als solchen nachhaltig, das heißt: auch für die kommenden Generationen, im Sinne des öffentlichen Interesses zu sichern. Dieser in § 12 ForstG niedergelegte Grundsatz der Walderhaltung fließt bei der Bewertung der Bestimmung üb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §8;ForstG 1975 §19 Abs5 litd;ForstG 1975 §5 Abs1;ForstG 1975 §60;ForstG 1975 §66;
Rechtssatz: Im Waldfeststellungsverfahren nach § 5 Abs 1 ForstG ist weder auf die befristete Bringung über fremden Boden nach § 66 ForstG noch auf § 60 ForstG, welcher die allgemeinen Vorschriften für Bringungsanlagen enthält, Bedacht zu nehmen. Denn die Parteistellung im Wa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §8;ForstG 1975 §19 Abs5 litd;ForstG 1975 §5 Abs1;
Rechtssatz: Nach §§ 5 Abs 1 zweiter Satz iVm 19 Abs 5 lit d ForstG kommt sowohl im Rodungs- als auch im Waldfeststellungsverfahren dem Eigentümer eines an die Rodungs- oder Feststellungsfläche angrenzenden Grundstückes nur Parteistellung zu, wenn es sich bei dem angrenzenden Grundstück um eine Waldfläche h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §8;ForstG 1975 §14 Abs3;ForstG 1975 §19 Abs5 litd;ForstG 1975 §19 Abs5;ForstG 1975 §5 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 5 Abs 1 zweiter Satz iVm § 19 Abs 5 lit d und § 14 Abs 3 zweiter Halbsatz ForstG ergibt sich, dass dem Eigentümer des Nachbargrundstücks nur insoweit ein subjektives Recht zusteht, als es um den Schutz seines Waldes vor durch die Rodung hervorgeru... mehr lesen...
Mit Fax vom 4. März 1997 brachte der Beschwerdeführer ein mit dem 3. März 1997 datiertes Schreiben mit folgendem Inhalt bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ein: "... Sehr geehrte Damen und Herren! Betrifft: Waldfeststellungsverfahren nach § 5, Abs. 2 Bundesforstgesetz, § 5, Abs. 1 Bundesforstgesetz, Niederschrift, Bescheid Die Gp 916 KG R. ist im rechtskräftigen, nach dem Raumplanungsgesetz erstellten Flächenwidmungsplan im Ausmaß von 1234 m2 als Freifläche, F... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §13 Abs3;AVG §38;ForstG 1975 §5 Abs1;ForstG 1975 §5 Abs2;ForstG 1975 §5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Bezugnahme auf eine Bestimmung, der zufolge ein Feststellungsbescheid ergehen kann, sagt noch nichts darüber aus, dass ein solcher Bescheid beantragt wird, da auch dann, wenn ein solcher Bescheid bereits ergangen ist... mehr lesen...
Am 7. August 1995 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung, daß seine Parzelle Nr. 1265 KG K. nicht Wald sei. Mit Bescheid vom 1. Dezember 1995 stellte die BH fest, daß (nach Maßgabe des einen Bestandteil des Bescheides bildenden Lageplanes) der östliche Teil der Parzelle im Ausmaß von 700 m2 sowie der westliche Teil im Ausmaß von 600 m2 Wald, der mittlere Teil im Ausmaß von 2369 m2 hingegen nicht Wald seien. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Er brachte vor, die Ü... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §4 Abs1;ForstG 1975 §5 Abs1 lita;
Rechtssatz: Der Tatbestand der Neubewaldung ist ausschließlich auf jene Fläche zu beziehen, die Anlass für die Durchführung des Waldfeststellungsverfahrens gab, wenn die Waldfeststellung von der Frage der Neubewaldung abhängt. Bezogen auf die Feststellungsfläche sind Bewuchs und Überschirmungsgrad zu ermitteln (Hinweis E 20.6.1994, 90/10/0... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs1;ForstG 1975 §4 Abs1;ForstG 1975 §5 Abs1 lita;
Rechtssatz: Der Beurteilung der Frage der Neubewaldung iSd § 4 Abs 1 ForstG 1975 ist jene Grundfläche zu Grunde zu legen, die Gegenstand des Antrages des Feststellungswerbers oder der amtswegigen Verfahrensinitiative der Forstbehörde ist (Hinweis E 20.6.1994, 90/10/0064, VwSlg 14072 A/1994, 19.12.1994, 91/10/0166). Dies... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 7. Jänner 1997 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 17 Abs. 2 Forstgesetz 1975 (ForstG) die Bewilligung zur unbefristeten Rodung für eine näher beschriebene Grundfläche zum Zwecke der Errichtung bzw. des weiteren "Betriebes" einer Wochenendhütte erteilt. Gegen diesen Bescheid wurde vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft gemäß § 170 Abs. 8 ForstG die vorliegende Beschwerde erhoben. Mit Schriftsatz vom 3. Dezember 19... mehr lesen...