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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Im Waldfeststellungsverfahren nach § 5 Abs 1 ForstG ist weder auf die befristete Bringung über fremden Boden nach § 66 ForstG noch auf § 60 ForstG, welcher die allgemeinen Vorschriften für Bringungsanlagen enthält, Bedacht zu nehmen. Denn die Parteistellung im Waldfeststellungsverfahren gemäß § 5 Abs 1 zweiter Satz ForstG enthält in sinngemäßer Anwendung des § 19 Abs 5 lit d ForstG nur einen Anspruch des Nachbarn auf Erhaltung des angrenzenden nachbarlichen Waldes.
Schlagworte
Fischerei ForstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001100215.X02Im RIS seit
24.06.2002