RS Vwgh 2005/10/17 2003/10/0043

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Veröffentlicht am 17.10.2005
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1a Abs1;
ForstG 1975 §1a Abs4 litb;
ForstG 1975 §5 Abs1 lita;
ForstG 1975 §5 Abs2;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Annahme eines parkmäßigen Aufbaues ist das Vorliegen eines von Menschenhand unter Zuhilfenahme verschiedener, nicht nur in der Anpflanzung von Forstpflanzen gelegener Gestaltungsmittel angelegten "Landschaftsgartens" (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 19. Oktober 1998, Zl. 98/10/0232, und die dort zitierte Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003100043.X01

Im RIS seit

08.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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