Index
80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §1a Abs1;Rechtssatz
Voraussetzung für die Annahme eines parkmäßigen Aufbaues ist das Vorliegen eines von Menschenhand unter Zuhilfenahme verschiedener, nicht nur in der Anpflanzung von Forstpflanzen gelegener Gestaltungsmittel angelegten "Landschaftsgartens" (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 19. Oktober 1998, Zl. 98/10/0232, und die dort zitierte Vorjudikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003100043.X01Im RIS seit
08.11.2005Zuletzt aktualisiert am
18.01.2017