Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §56;ForstG 1975 §17;ForstG 1975 §170 Abs8;ForstG 1975 §5 Abs1;ForstG 1975 §5 Abs2;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Wird nach Einbringung der Beschwerde des Bundesministers für Landwirtschaft und Forstwirtschaft gegen einen Rodungsbewilligungsbescheid ein auf § 5 Abs 1 ForstG 1975 und § 5 Abs 2 ForstG 1975 gestützter Feststellungsbesc... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 7. Mai 1991 wurde WR, der Ehegatte der Beschwerdeführerin, verpflichtet, eine näher beschriebene Kahlfläche auf dem Grundstück Nr. 380, KG Z, in bestimmter Art und Weise wiederzubewalden. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, eine Überprüfung durch die Behörde habe ergeben, daß der Windschutzgürtel Nr. 15 auf der genannten Parzelle nicht mehr bestehe. Aus dem bei der Behörde aufliegenden Flächenausweis sei ersichtlich, daß dies... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §2 Abs3;ForstG 1975 §4;ForstG 1975 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ob Streifen oder Reihen von Bäumen und Sträuchern als Windschutzanlage den Bestimmungen des ForstG 1975 unterliegen und somit Waldeigenschaft besitzen, bemißt sich danach, inwieweit diese iSd § 2 Abs 3 ForstG 1975 dem Schutz vor Windschäden bzw der Schneebindung dienen, was jedenfalls voraussetzt, daß sie aufgrund ihr... mehr lesen...
Im Zuge einer forstbehördlichen Kontrolle auf den Liegenschaften Nr. 782/1 und 782/2, KG P, wurde eine Kahlschlägerung des dort stockenden Baumbestandes (30- bis 50-jährige Schwarzkiefern, die eine Überschirmung der Grundstücke von 6/10 hergestellt hatten) festgestellt. Den festgestellten Sachverhalt hielt die Bezirkshauptmannschaft dem Beschwerdeführer und der Liegenschaftseigentümerin Marga S vor. Der Beschwerdeführer erklärte, er wolle nicht aufforsten, weil auf dem Grundstück Orch... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §19 Abs2 lita;ForstG 1975 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/24 93/10/0120 2 Stammrechtssatz Zahlreiche Vorschriften des ForstG 1975 normieren Rechte und Pflichten des "Waldeigentümers" bzw "Eigentümers des Waldes". Mehrfach finden sich Regelungen, die zwischen dem "Waldeigentümer" bzw "Eigentümer des Waldes" einerseits und den an der Waldfläche (ande... mehr lesen...
Im Jahre 1978 wurde von der Bezirkshauptmannschaft Baden (in der Folge: BH) ein Waldfeststellungsverfahren eingeleitet und mit Bescheid vom 14. September 1978 das im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Grundstück, Parzelle Nr. 637/4, EZ nnn, KG P, als Wald festgestellt. Über die vom Beschwerdeführer gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde nicht entschieden. Mit Eingabe vom 12. März 1979 beantragte der Beschwerdeführer unter Bezugnahme auf den Bescheid vom 14. September 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §18 Abs1;AVG §56;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;ForstG 1975 §17;ForstG 1975 §5 Abs1;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Durch die Erteilung einer - in Rechtskraft erwachsenen - Rodungsbewilligung wird die vom § 5 Abs 1 ForstG 1975 verlangte Voraussetzung für die Erlassung eines Feststellungsbescheides, nämlich das Bestehen eines Zweifels darüber, ob eine Grundflä... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Februar 1993 stellte die Bezirkshauptmannschaft Schärding fest, daß die Grundstücke Nr. 263/3 und 264/4, KG O, zur Gänze sowie die Grundstücke Nr. 255/4 und 255/1, KG O, teilweise Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975 (FG) sind. Die Beschwerdeführer beriefen. Der Landeshauptmann von Oberösterreich gab der Berufung mit Bescheid vom 29. Oktober 1993 keine Folge und bestätigte den erstinstanzlichen Bescheid mit der Maßgabe, daß im Hinblick auf die erfolgte Tei... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs1;ForstG 1975 §4 Abs1;ForstG 1975 §5 Abs1 lita;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Der Umstand, daß auf Grundstücken Produkte der Granitsteinindustrie lagern und daß der forstliche Bewuchs sich auf diesen Produkten gebildet hat, hindert weder die Durchführung eines Waldfeststellungsverfahrens noch die Feststellung, daß es sich bei diesen Grundstücken um Wald iSd ForstG ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. April 1990 trug die Bezirkshauptmannschaft (BH) dem Beschwerdeführer als Eigentümer des Waldgrundstückes Nr. 3075 KG G. gemäß § 172 Abs. 6 FG auf, alle Anlagen, die nicht der Waldbewirtschaftung dienen, wie Hütte, Abort, Tische, Bänke, Zaun, Griller, Brunnen und Teich, zu beseitigen und die "unbefugte Rodefläche" von ungefähr 500 m2 mit standortgerechten Waldpflanzen aufzuforsten. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid Berufung. Am 22. Mai 1990 beantragt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §37;AVG §52;ForstG 1975 §1;ForstG 1975 §5 Abs1;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Fläche Wald sei, ist eine Rechtsfrage, deren Lösung der Behörde und nicht dem Sachverständigen obliegt. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung
Sachverständiger Aufgaben European Case La... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 8. Februar 1991 wurde gemäß § 5 des Forstgesetzes 1975 von Amts wegen festgestellt, daß es sich bei der näher bezeichneten, ca. 4.000 m2 umfassenden Teilfläche der Grundstücke Nr. 737 und 738, KG Sch, nicht um Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975 handle. Nach der Begründung: wurde für die genannten Grundstücke mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 8. März 1919 eine Rodungsb... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §5 Abs1 lita;
Rechtssatz: Das ForstG 1975 enthält keine Bestimmung, wonach aufgrund der Qualifikation einer Fläche als Wald iSd Gesetzes der Bestand einer Wildfütterungsstelle auf ihr augeschlossen wäre. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991100088.X02 Im RIS s... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §19 Abs2;ForstG 1975 §5 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dem Eigentümer eines 60 bis 80 m entfernten Waldgrundstückes steht ein "Recht auf Feststellung" gem § 5 des ForstG 1975 in bezug auf die gegenständliche Fläche nicht zu, da er nicht zu den in § 19 Abs 2 leg cit taxativ angeführten Berechtigten zählt, denen das Gesetz durch Zuerkennung der A... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 26. Februar 1987, Zlen. 83/07/0384 u.a., im besonderen auf die Ausführungen unter den Punkten II und III (sie betreffen die auch im vorliegenden Fall streitgegenständlichen Grundstücke Nr. nnn/5 und Nr. nna, KG G) hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis hatte der Verwaltungsgerichtshof die damals angefochtenen Bescheide, mit denen die belangte Behörde (in Bestätigung der Bescheide des Landeshauptmannes von Kärnten ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §19;ForstG 1975 §5 Abs1;ForstG 1975 §5 Abs2; Beachte Vorgeschichte:83/07/0384 E 26. Februar 1987; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/10/0214 E 17. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Feststellung der Forstbehörde, ob es sich bei einem bestimmten Grundstück um Wald iSd ForstG handelt, kommt es nicht auf die im Grundbuch für dieses Grundstück ausgewiesen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin ist auf Grund des § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes betreffend die Finanzierung der Autobahn Innsbruck-Brenner, BGBl. Nr. 135/1964, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 306/1971, die Herstellung, Erhaltung und Finanzierung der A 13 Brennerautobahn übertragen. Zur Errichtung dieser Autobahn wurden auch die im Eigentum des Bundes (Bundesstraßenverwaltung) stehenden Grundstücke Nr. 23/3 und 953/4 der EZ. 460 KG Gries am Brenner - dass diese Bestandteile der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/02 Forstrecht96/01 Bundesstraßengesetz96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: Brenner AutobahnFinG 1964 §2 Abs1;BStG 1971 §2 Abs1 lita;B-VG Art140 Abs2;ForstG 1975 §19 Abs2 litb;ForstG 1975 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Brenner Autobahn AG ist zur Wahrnehmung öffentlicher Interessen iSd § 19 Abs 2 lit b ForstG und damit zur Stellung eines Antrages auf Waldfest... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §19;ForstG 1975 §5 Abs1;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Aus der Feststellung der Forstbehörde, ob es sich bei einem bestimmten Grundstück um Wald iSd ForstG handelt, kommt es nicht auf die im Grundbuch für dieses Grundstück ausgewiesene Benützungsart (Kulturgattung, Widmung) an, weil diese Eintragung bloß eine Ersichtlichmachung darstellt, die nicht geeignet ist, bestimmt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/02 Forstrecht
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z2;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §170 Abs8;ForstG 1975 §5 Abs1 lita;ForstG 1975 §5 Abs2; Beachte Besprechung in:
ZfV 1990/2, S 138;
Rechtssatz: Wird nach Erlassung eines Rodungsbewilligungsbescheides ein auf § 5 Abs 1 und 2 ForstG gestützter Bescheid erlassen, in dem spruchgemäß festgestellt wird, dass eben das G... mehr lesen...
I. (Z1. 83/07/0384) Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 24. Oktober 1983 wurde in dem auf Antrag der Beschwerdeführerin eingeleiteten Verfahren gemäß § 5 des Forstgesetzes 1975 (FG) ausgesprochen, dass es sich bei näher bezeichneten Flächenteilen der beiden zur Feststellung beantragten Grundstücke nnn/1 und nnn/5, beide KG G, um Wald im Sinne des angeführten Bundesgesetzes handle. In der Begründung: dieses Bes... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs1;ForstG 1975 §1 Abs4;ForstG 1975 §5 Abs1;ForstG 1975 §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/07/0125, 85/07/0126, 85/07/0127 Fortgesetztes Verfahren:88/10/0068 E 3. November 1989;
Rechtssatz: Die Bestockung einer Grundfläche mit Holzgewächsen der im Anhang zum Forstgesetz angeführten Arten in dem n... mehr lesen...