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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §1a Abs1;Rechtssatz
Für die Erfüllung des Ausnahmetatbestandes gemäß § 1a Abs. 4 lit. b ForstG ist es nicht entscheidend, dass auf einer mit Forstgewächsen bestockten Fläche auch "Parkpflanzen" wachsen, sondern vielmehr, dass der gesamte Aufbau des Bewuchses einer Fläche unter Gesichtspunkten der Gartengestaltung mit dem Ziel erfolgt ist, einen Park anzulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003100043.X02Im RIS seit
08.11.2005Zuletzt aktualisiert am
18.01.2017