RS Vwgh 2005/10/17 2003/10/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2005
beobachten
merken

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1a Abs1;
ForstG 1975 §1a Abs4 litb;
ForstG 1975 §5 Abs1 lita;
ForstG 1975 §5 Abs2;

Rechtssatz

Für die Erfüllung des Ausnahmetatbestandes gemäß § 1a Abs. 4 lit. b ForstG ist es nicht entscheidend, dass auf einer mit Forstgewächsen bestockten Fläche auch "Parkpflanzen" wachsen, sondern vielmehr, dass der gesamte Aufbau des Bewuchses einer Fläche unter Gesichtspunkten der Gartengestaltung mit dem Ziel erfolgt ist, einen Park anzulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003100043.X02

Im RIS seit

08.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten