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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §4 Abs1;Rechtssatz
Der Tatbestand der Neubewaldung ist ausschließlich auf jene Fläche zu beziehen, die Anlass für die Durchführung des Waldfeststellungsverfahrens gab, wenn die Waldfeststellung von der Frage der Neubewaldung abhängt. Bezogen auf die Feststellungsfläche sind Bewuchs und Überschirmungsgrad zu ermitteln (Hinweis E 20.6.1994, 90/10/0064, VwSlg 14072 A/1994, 24.6.1996, 91/10/0168, und 2.4.1998, 97/10/0244).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996100204.X03Im RIS seit
20.11.2000