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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17;Rechtssatz
Die Widmung eines Waldgrundstücks als "Bauland" bewirkt nicht den Verlust der Waldeigenschaft (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 17. Oktober 2005, Zl. 2003/10/0043, und die dort zitierte Vorjudikatur). Vielmehr kommt in der Ausweisung eines Grundstückes im Flächenwidmungsplan als Bauland (lediglich) ein öffentliches Interesse an dessen Verwendung zu Siedlungszwecken, somit ein öffentliches Rodungsinteresse zum Ausdruck, auf das im Rodungsverfahren gemäß § 17 ForstG Bedacht zu nehmen ist (vgl. die bei Jäger, Forstrecht, 2003, S. 117 f, dargestellte hg. Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006100175.X01Im RIS seit
29.10.2007Zuletzt aktualisiert am
18.01.2017