Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;VStG §19;
Rechtssatz: Auch die Veränderung des Waldbodens (hier: Planierung) stellt einen erheblichen Eingriff in den bestehenden Zustand einer Fläche als Wald dar. Sie darf daher als Erschwerungsgrund bei der Übertretung bewilligungsloser Rodung herangezogen werden. Auch das Interesse der Landwirtschaft kann... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 28. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe veranlaßt, daß vom 12. bis 14. Oktober 1990 auf Waldboden der Parzelle nn1, KG W, im Bereich des sogenannten "Z" 1. ein Zufahrtsweg in einer Länge von ca. 206 m und einer Breite von 3 - 4 m ohne naturschutzrechtliche Bewilligung neu errichtet worden sei und 2. der unter Z. 1 beschriebene Zufahrtsweg und eine daran anschließende Materialplanie in einem Flächenausmaß v... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;
Rechtssatz: Da eine Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur, die nicht durch eine Rodungsbewilligung gedeckt ist, gegen § 17 Abs 1 ForstG 1975 verstößt und es auch unerheblich ist, welchem anderen Zweck als dem der Waldkultur eine Rodung dient, ist es auch ohne Belang, ob es sich bei der der Waldkult... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Obmann der Agrargemeinschaft D Ende September 1989 in der Waldparzelle Nr. nn1, KG D, einen Kahlhieb in Verbindung mit einer einem Kahlhieb gleichzuhaltenden Einzelstammentnahme mit einem Flächenausmaß von ca. 0,70 ha, und zwar im nördlichen Parzellenteil, beiderseits der Forststraße, ohne Bewilligung der Behörde durchgeführt und dadurch § 174 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z30;ForstG 1975 §85 Abs1 lita;ForstG 1975 §85 Abs1 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Unter einer zusammenhängenden Fläche iSd § 85 Abs 1 lit a ForstG 1975 kann nur eine das kritische Ausmaß von einem halben Hektar erreichende Fläche gemeint sein, die nicht von Kahlflächen unterbrochen wird. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §1 Abs7;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z30;ForstG 1975 §85 Abs1 lita;ForstG 1975 §85 Abs1 litb;
Rechtssatz: Da Forststraßen nach § 1 Abs 3 ForstG 1975 als Wald gelten und da sie naturgemäß ohne forstlichen Bewuchs sind, sind sie als Kahlflächen anzusehen. Da hier die Forststraße als Bindeglied zwischen den beiden Teilflächen der Hiebsfläche fungiert, sind d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Obmann des Touristenvereines "XY" im April 1990 durch Ablagern von felsigem Aushubmaterial in einer Länge von 15 m, einer Breite von 6 m und einer maximalen Höhe von 3 m auf dem westlichen Teil des Grundstückes Nr. nn1, KG K, den dortigen Buchenbestand und weiters durch Ablagern des gleichen Materials in einer Länge von 25 m, einer Breite von 3... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §16 Abs2;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 3 ForstG 1975 ist die Verwirklichung zumindest einer der Tatbestände des § 16 Abs 2 legcit unabdingbares Erfordernis. Gehört aber § 16 Abs 2 des Forstgesetzes 1975 zum Tatbestand einer Verwal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §16 Abs2;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z3;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine eindeutige Zuordnung der angelasteten Tat zu einem oder mehreren Tatbestandsalternativen des § 16 Abs 2 ForstG 1975 im
Spruch: des Straferkenntnisses ist umso mehr notwendig, als es sich lediglich beim Tatbild der "Ablagerung von Abfall" um ein U... mehr lesen...
1.0. Mit rechtskräftigem Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 4. November 1986 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers und seiner Ehegattin auf Erteilung der Rodungsbewilligung für die Waldparzelle nn1, KG E, im Ausmaß von 6.043 m2 mangels Vorliegens eines öffentlichen Interesses an der Rodung keine Folge gegeben. Mit Schreiben vom 11. März 1987 brachte die Bezirkshauptmannschaft Baden (im folgenden: Bezirkshauptmannschaft) dem Beschwerdeführer und seiner ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;VStG §22 Abs1; Beachte Besprechung in:
ZfV 1999/3, S 345 - S 366;
Rechtssatz: Der Unrechtsgehalt und Schuldgehalt einer Übertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 6 ForstG 1975 schließt den Unrechtsgehalt und Schuldgehalt des gleichzeitigen Verstoße... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6; Beachte Besprechung in:
ZfV 1999/3, S 345 - S 366; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/18 90/10/0043 1 Stammrechtssatz Durch § 17 Abs 1 iVm § 174 Abs 1 lit a Z 6 ForstG ist sowohl eine Rodung im technischen Sinn als auch die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur pönalisi... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 5. Juli 1988 wurde gemäß §§ 17 und 18 des Forstgesetzes 1975 in der Fassung der Forstgesetz-Novelle 1987, BGBl. Nr. 576 (im folgenden: FG), der Beschwerdeführerin nachträglich die Bewilligung zur dauernden Rodung von Teilflächen der angeführten Waldgrundstücke zum Zwecke der Errichtung der Tauernautobahn-Scheitelstrecke Abschnitt X unter insgesamt 19 Vorschreibungen erteilt. In der dagegen erhobenen Berufung bekämpfte die Besc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z7;ForstG 1975 §18 Abs2;ForstG 1975 §19 Abs9;VwRallg;
Rechtssatz: Der Behörde ist es keineswegs verwehrt, zivilrechtliche Vereinbarungen der Parteien im Bescheid (in der
Begründung: ) festzuhalten. Etwas anderes ist es aber, diese Vereinbarungen zum Gegenstand einer Vorschreibung zu machen. Denn dadurch würde ihr rechtlicher Char... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z7;ForstG 1975 §18 Abs2;ForstG 1975 §18 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Bei dem im ForstG 1975 wiederholt verwendeten Ausdruck "Vorschreibungen" (vgl etwa § 18 Abs 2 und 3 sowie § 174 Abs 1 lit a Z 7) handelt es sich offensichtlich um den Überbegriff über die in § 18 ForstG 1975 vorgesehenen Nebenbestimmungen. ... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, daß der Beschwerdeführer im Jänner 1987 das Waldgrundstück Nr. 497, KG A, im östlichen und südöstlichen Teil im Ausmaß von ca. 0,65 ha gerodet habe, ohne in Besitz einer Rodungsbewilligung gewesen zu sein. Dies sei anläßlich einer Kontrolle des zuständigen Forstorganes der Behörde am 16. Mai 1988 festgestellt worden. Der Beschwerdeführer habe dadurch gegen § 174 Abs. 1 lit. a Z. 6 in Verbin... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;
Rechtssatz: Durch § 17 Abs 1 iVm § 174 Abs 1 lit a Z 6 ForstG ist sowohl eine Rodung im technischen Sinn als auch die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur pönalisiert (Hinweis E 17.12.1985, 85/07/0120). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990100043.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Wenn die als verbotene Rodung qualifizierte zweckwidrige Verwendung (hier: Nutzung von Waldboden als landwirtschaftliche Fläche) des Waldbodens zwar im
Spruch: des Straferkenntnisses erster Instanz, nicht jedoch im neu gefaßten
Spruch: der bel Beh enthalten ist, ist die dem Besch ang... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;VStG §24;
Rechtssatz: Wird ein Besch mit einem in Rechtskraft erwachsenen Straferkenntnis einer Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 6 ForstG schuldig erkannt, weil er in der Zeit von 7.1. bis 10.1.1987 auf einem bestimmten Teil eines Grundstückes unbefugt roden habe lasse... mehr lesen...
1. Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 7. Juni 1988, Zl. 88/10/0002, verwiesen, mit dem der damals angefochten gewesene Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (der belangten Behörde) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden ist. 2. Im fortgesetzten Verfahren erließ die belangte Behörde den nunmehr bekämpften Bescheid vom 27. Juli 1988, dessen - gegenüber dem erstinstanzlichen Straferkenntnis modifizierter - Schuldspruch wie folgt lautet: "Der... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ABGB §1319a;ForstG 1975 §17;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;VStG §6; Beachte Vorgeschichte:88/10/0002 E 7. Juni 1988;
Rechtssatz: Das Vorbringen des Beschuldigten, die inkriminierte Verbreiterung der Wegtrasse sei dringend erforderlich gewesen, um Gefahren für den Straßenverkehr und auch für Wander... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z26;VStG §9 Abs1; Beachte Vorgeschichte:88/10/0002 E 7. Juni 1988;
Rechtssatz: Dem Verantwortlichen (der Weggenossenschaft) iSd § 9 Abs 1 VStG obliegt es, sich zu vergewissern, welche Bewilligungen für ein Vorhaben, ein Wegstück der Weggenossenschaft P betreffend, erforderlich sind (Entfernung von Hol... mehr lesen...
Index: Forstrecht40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z30VStG §21 Abs1VStG §25 Abs1
Rechtssatz: Bei einer Schlägerung im Ausmaß von 1 1/2 ha kann von unbedeutenden Folgen der Übertretung nicht die Rede sein. Die Anwendung des § 21 Abs 1 VStG 1950 kommt daher nicht in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988100004.X02 ... mehr lesen...
Index: Forstrecht40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z18VStG §19
Rechtssatz: Hat es der Verpflichtete unterlassen, 350 fm Holz rechtzeitig gegen eine Forstschädlingsvermehrung ungeeignet zu machen, so ist selbst bei Berücksichtigung einer allfälligen bekämpfungstechnischen Maßnahme in der Verhängung einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzarreststrafe 14 Tage) ein Überschrei... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z15;ForstG 1975 §37 Abs3;
Rechtssatz: § 37 Abs 3 letzter Satz ForstG soll dem Waldeigentümer bzw. dem Weideberechtigten die Möglichkeit eröffnen, die in § 37 Abs 3 erster Satz ForstG begründete Pflicht in Umfang und Dauer eingrenzen zu lassen und allenfalls bestehende Zweifel oder Unklarheiten über das Vorliegen bzw. das Ausmaß einer Schonungsfläche zu besei... mehr lesen...
Index: Forstrecht40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z30VStG §19VStG §21 Abs1VStG §25 Abs1VStG §5 Abs1
Rechtssatz: Sofern dem Besch von einem Organ der Erstbehörde die Zusage gemacht wurde, dass für den Fall der fristgerechten Aufforstung von der Fällung eines Straferkenntnisses abgesehen werde, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass die Tatbildmäßigkeit und das Verschuld... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §16 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;
Rechtssatz: Die Aushebung eines Leitungsgrabens für sich allein stellt noch keine Verwendung von Waldboden für waldfremde Zwecke (Rodung) dar. Eine solche Verwendung läge - sachverhaltsbezogen - erst mit der der Aushebung des Grabens nachfolgenden Benützung des betr. Waldbodens zur Verlegung einer Wasserrohrleitu... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §16 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;
Rechtssatz: Die in der Aushebung eines Grabens gelegene abträgliche Behandlung des Waldbodens stellt, auch wenn damit eine Unbrauchbarmachung der betr. Waldfläche zum Zwecke der Waldkultur verbunden sein sollte, keine Rodung iSd § 17 Abs 1 ForstG dar. (Hinweis auf E 22.4.1987, 87/10/0036); ein solcher Sachverhalt... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. Juli 1987 hat der Landeshauptmann von Kärnten (die belangte Behörde) den Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe ab der letzten Oktoberwoche 1985 bis 31. Oktober 1985 auf der gesamten Fläche seines Waldgrundstückes nnn, KG S, im Ausmaß von 0,4799 ha insofern eine Waldverwüstung begangen, als er den gesamten Boden planiert und anschließend abgeeggt habe, wodurch die Produktionskraft des Waldbodens wesentlich geschwächt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: In den Tatbestand der Waldverwüstung ist der EINTRITT EINES SCHADENS ODER EINER GEFAHR aufgenommen (vgl § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG 1950); es handelt sich demnach bei der Nichtbefolgung des Waldverwüstungsverbotes um ein ERFOLGSDELIKT. Dies hat zur Folge, dass die Behörde dem Täter d... mehr lesen...