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ForstrechtNorm
ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z30Rechtssatz
Bei einer Schlägerung im Ausmaß von 1 1/2 ha kann von unbedeutenden Folgen der Übertretung nicht die Rede sein. Die Anwendung des § 21 Abs 1 VStG 1950 kommt daher nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100004.X02Im RIS seit
07.08.2020Zuletzt aktualisiert am
07.08.2020