RS Vwgh 1988/9/27 88/10/0004

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Index

Forstrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z30
VStG §21 Abs1
VStG §25 Abs1

Rechtssatz

Bei einer Schlägerung im Ausmaß von 1 1/2 ha kann von unbedeutenden Folgen der Übertretung nicht die Rede sein. Die Anwendung des § 21 Abs 1 VStG 1950 kommt daher nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100004.X02

Im RIS seit

07.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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