RS Vwgh 1991/2/18 90/10/0043

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Veröffentlicht am 18.02.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs1;
ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Wenn die als verbotene Rodung qualifizierte zweckwidrige Verwendung (hier: Nutzung von Waldboden als landwirtschaftliche Fläche) des Waldbodens zwar im Spruch des Straferkenntnisses erster Instanz, nicht jedoch im neu gefaßten Spruch der bel Beh enthalten ist, ist die dem Besch angelastete Tat nach § 17 Abs 1 iVm § 174 Abs 1 lit a Z 6 ForstG nicht dem § 44 a lit a VStG entsprechend ausreichend umschrieben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990100043.X03

Im RIS seit

18.02.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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