Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z30;Rechtssatz
Unter einer zusammenhängenden Fläche iSd
§ 85 Abs 1 lit a ForstG 1975 kann nur eine das kritische Ausmaß von einem halben Hektar erreichende Fläche gemeint sein, die nicht von Kahlflächen unterbrochen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991100081.X01Im RIS seit
11.07.2001