I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. Jänner 1987 hat der Landeshauptmann von Kärnten (die belangte Behörde) den Beschwerdeführer - unter Abweisung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 20. März 1986 - schuldig erkannt, er habe in der Zeit vom 28. Juni 1984 bis 4. Juli 1984 auf dem nordwestlichen Teil der Parzelle Nr. n1, KG J, ohne forstrechtliche Bewilligung einen Zufahrtsweg errichtet, wodurch eine Waldfläche in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da das ForstG in Ansehung der unbefugten Rodung über das Verschulden nicht anderes bestimmt, genügt iSd § 5 Abs 1 erster Satz VStG 1950 zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987100063.X05 Im RIS ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. August 1986 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden - wie eine Kontrolle durch die Bezirksforstinspektion am 1. Oktober 1984 ergeben habe -, auf bestimmten Waldgrundstücken in einem näher bezeichneten Ausmaß seit Ende Juli 1984 "unbefugt Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur (Rodung) verwendet" und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 6 in Verbindung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;ForstG 1975 §22 Abs1;ForstG 1975 §31 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Beachte Siehe:
84/07/0225 E 4. November 1984
Rechtssatz: Die Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 6 iVm S 17 Abs 1 ForstG 1975 ist ein Dauerdelikt (Hinweis auf E 21.2.1984, 83/07/0252). Die spruchgemäße Umsc... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z4;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6; Beachte Siehe:
84/07/0225 E 4. November 1984
Rechtssatz: Die bloße Unbrauchbarmachung des Waldbodens für Zwecke der Waldkultur ist keine Rodung iSd § 17 Abs 1 ForstG 1975. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987100036.X... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Beachte Siehe:
84/07/0225 E 4. November 1984
Rechtssatz: Der
Spruch: des Bescheides hat auch die in der verbotenen Rodung bestehenden Maßnahmen zu enthalten (die Tatumschreibung "unbefugt Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur (Rodung) verwe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 31. Jänner 1985'wurde der Beschwerdeführer u.a. für schuldig befunden, in den Jahren 1982/83 mit Fertigstellung im Frühjahr 1984 auf einem näher bezeichneten Waldgrundstück ein Blockhaus im Ausmaß von ca. 8 x 6 m errichtet, damit bis jetzt unbefugt Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur verwendet und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 174 Abs. 1 lit. a Z. 6 Forstgesetz 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur fahrlässigen Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 17 Abs 1 ForstG iVm § 174 Abs 1 lit a Z 6 ForstG bei Errichtung einer Blockhütte, die auch anderen Zwecken als der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient, auf einer unbestockten Grundf... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 18. August 1982 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, (FG) schuldig erkannt und gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 3 FG über ihn eine Geldstrafe von S 15.000,-- (eine Ersatzarreststrafe von 21 Tagen) verhängt, weil er Ende März 1981 auf dem Grundstück n1 KG G (im Auftrag von dessen Eigentümerin) auf einer Fläche von 0,2248 ha eine Waldverwüstung began... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §37;AVG §38;AVG §60;AVG §68 Abs1;ForstG 1975 §16 Abs1;ForstG 1975 §16 Abs2 lita;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z3;VStG §25;VwRallg;
Rechtssatz: In einem Strafverfahren wegen einer Übertretung nach § 16 Abs 1 ForstG 1975 iVm § 174 Abs 1 lit a Z 3 ForstG 1975 (hier: Entfernung des Waldbewuchses auf einer Fläche von 2248 m/2 durch ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §68 Abs1;ForstG 1975 §13;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z26;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Abgrenzung der Übertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 1 ForstG von jener nach § 174 Abs 1 lit a Z 6 iVm § 17 Abs 1 ForstG. Schlagworte Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z26;VStG §31;
Rechtssatz: Die Übertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 1 ForstG ist ein Dauerdelikt. (Hinweis auf E vom 25.10.1978, 0075/78, VwSlg 9674 A/1978 und E vom 3.11.1981, 1213/80, VwSlg 10582 A/1981) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer wurde auf Grund einer Anzeige der Bezirksforstinspektion Villach vom 11. Dezember 1978 ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, weil er, was erstmals im Jahre 1978 festgestellt worden sei, durch einen Hausbau samt Zufahrt auf dem Grundstück Nr. n1, Katastralgemeinde V, Waldgrund im Ausmaß von 170 m2 ohne Bewilligung der Holzzucht entzogen habe. Am 17. Jänner 1979 gab der Beschwerdeführer als Beschuldigter zu diesem Vorwurf an, er habe zur Durchfü... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 14. Mai 1985 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 174 Abs. 1 Z. 1 Forstgesetz 1975 (FG) eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (im Nichteinbringungsfalle eine Woche Arrest) verhängt, weil er in der Zeit vom 12. bis 16. April 1984 auf der Waldparzelle n1 KG. K eine Wegschüttung durchgeführt und dadurch den Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur (Rodung) verwendet und auf diese Weise eine Übertretung... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 16. Mai 1984 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer unter Spruchpunkt b) - nur in diesem Umfang ist das Straferkenntnis für den Beschwerdefall von Interesse - schuldig erkannt, er habe "in vorsätzlicher Weise Ende Juli 1983 auf Gp. n1 (Wald) KG R eine Fläche von 2.350 m2 zum Zwecke der Gewinnung von Weideland roden lassen (Nichtbefolgung des Rodeverbotes des § 17 Abs. 1 Forstgesetz)" und dadurch eine Verwaltungsübertretu... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 6. November 1984 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 6 Forstgesetz 1975 (in der Folge kurz: FG) zu einer Geldstrafe in der Höhe von S 7.000,-- (im Nichteinbringungsfalle drei Tage Arrest) verurteilt, weil er "als Besitzer der Waldparzelle Nr. n1 KG. P im Monat November 1983 im östlichen Teil der Waldparzelle Nr. n1 auf einer Fläche von 500 m2 durch Entnahme von Stein und Marmorstein Waldboden zu and... mehr lesen...
Zu der Anzeige der Bezirksforstinspektion Kitzbühel wonach der Beschwerdeführer im November 1984 ohne Rodungsbewilligung Rodungsarbeiten zur Verlegung einer Druckrohrleitung für ein privates E-Werk durchgeführt und diese Arbeiten trotz entsprechender Aufforderung nicht eingestellt habe, gab der Beschwerdeführer am 17. Dezember 1984 als Beschuldigter vernommen an: "Es stimmt, dass ich ohne Rodungsbewilligung die in der Meldung ... angeführten Maßnahmen durchgeführt habe. Ich ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 24. Jänner 1984 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, sein Grundstück Nr. n1 KG. F zum Zwecke der Umwandlung in landwirtschaftliche Nutzflächen zu roden, rechtskräftig abgewiesen. Mit einem Schreiben der zuständigen Bezirksforstinspektion vom 25. Jänner 1984 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, diese vorhandene Kahlfläche im Ausmaß von 0,7963 ha bis 30. April 1984 wieder vollst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 19. April 1983 schuldig erkannt, er habe in der Zeit zwischen Spätsommer 1981 und Herbst 1981 auf dem mittleren Teil seines Waldgrundstückes Nr. n1, KG. S, eine unbefugte Kahlschlägerung im Ausmaß von rund 0,70 ha durchgeführt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 85 Abs. 1 Forstgesetz 1975 (FG) begangen. Gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 30 FG wurde gegen den Beschwerdeführer eine Gel... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis vom 18. November 1982 fällte die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung über den Beschwerdeführer folgenden Schuldspruch: "Der Beschuldigte SR, Dipl.-Ing., wh. G, P-weg nn, hat den mittleren Teil des Grundstückes Nr. n1, KG. B, im Ausmaß von 0,1300 ha zu anderen Zwecken als solchen der Waldkultur verwendet. Die geg. Waldfläche wurde im Sommer 1979 unbefugt der Holzzucht entzogen, in dem diese Fläche eingeebnet wurde. Seit der Einebnung wird diese... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 17. November 1981 schuldig erkannt, in seiner Waldparzelle n1 KG L bis zum 26. August 1981 durch die Errichtung eines Holzhauses und einer Gerätehütte ca 500 m2 Waldboden ohne Bewilligung der Behörde zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur verwendet und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 17 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 (FG), begangen zu haben, weshalb gegen ihn g... mehr lesen...
A I.1. Laut dem Schreiben der Bezirksforstinspektion Graz vom 25. August 1978 wurde von dieser am selben Tag festgestellt, dass der Beschwerdeführer (Waldbesitzer) im mittleren, nördlichen Teil eines durch die Parzellennummer und die Katastralgemeinde bezeichneten Waldgrundstückes eine unbefugte Rodung vorgenommen habe. Der in Frage stehende Grundstücksteil sei überdies mit einer zwei- bis fünfjährigen Fichten-, Kiefern-, Laubholz- und Naturverjüngung bestockt gewesen. Durch... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat mit dem bekämpften Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 einer Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung, mit dem der Beschwerdeführer der Übertretung des § 17 Abs. 1 Forstgesetz 1975, begangen dadurch, dass im mittleren südlichen Teil seines Waldgrundstückes Nr. n1 der KG F, östlich der in dieser Waldfläche befindlichen Wiese, neben einer Holzhütte auch zwei Kleinautobusse errichtet bzw. abgestellt wo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstückes Nr. n1 der KG X, Gerichtsbezirk Ybbs. Laut Eintragung in Gutsbestandsblatt der entsprechenden Grundbuchseinlage weist dieses Grundstück die Kulturgattung Wald auf. Mit Datum 1. Februar 1977 erstattete das Gendarmeriepostenkommando X bei der Bezirkshauptmannschaft Melk die Anzeige, der Beschwerdeführer habe in der Zeit von 1975 bis 27. Jänner 1977 auf seinem Grundstück südlich des A-sees nn von X den Auwald im Ausmaß von sc... mehr lesen...