Die Beschwerdeführerin beantragte für ihren am 3. Dezember 1993 geborenen Sohn den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung ab Jänner 2003. Dem unter Verwendung des Formulars "Beih 3" gestellten Antrag vom 29. September 2003 war ein "Augenärztlicher Befundbericht" einer Fachärztin für Augenheilkunde angeschlossen, in dem ausgeführt wird, dass das linke Auge des Sohnes seit Geburt blind sei, wobei diese hochgradige Behinderung die Entwicklung des Kindes s... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes wurden nach Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe die für die Tochter der Beschwerdeführerin, Michaela, geboren am 5. Juli 1979, bis dahin zuerkannte (erhöhte) Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbetrag für die Zeit vom 1. Dezember 1998 bis 28. Februar 2001 zurückgefordert. Begründet wurde die Rückforderung damit, dass ein Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 bestehe, wenn sie in einem Ber... mehr lesen...
Im August 2001 wurde für die am 14. Juli 1971 geborene Tochter der Beschwerdeführerin, Manuela, eine mit 17. August 2001 datierte amtsärztliche Bescheinigung (Formular Beih. 3) eingereicht, wonach wegen "Sehbehinderung, min. cerebral Parese" ein Grad der Behinderung von 50 v.H. seit "Kindheit" bestehe. Eine formularmäßig vorgesehene allfällige Bestätigung, dass das Kind auf Grund dieses Leidens bzw. Gebrechens seit einem bestimmten Zeitpunkt voraussichtlich dauernd außerstande se... mehr lesen...
Strittig ist, ob der Beschwerdeführerin für ihren am 23. Jänner 1996 geborenen Sohn Marcel eine erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 FLAG zusteht. Die belangte Behörde verneinte dies unter Hinweis darauf, dass ein hier nicht gegebener Grad der Behinderung von mindestens 50 % bestehen müsse, um ein Kind als erheblich behindert ansehen zu können. Sie stützte sich dabei auf folgende im Akt erliegende Gutachten: Dem Antrag lag bereits eine ärztliche Bescheinigung Dris. Klaus F v... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich67 Versorgungsrecht
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs5;KOVG RichtsatzV 1965;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat ein ärztliches Gutachten, soll damit eine Behinderung im Sinne des FLAG dargetan werden, Feststellungen über Art und Ausmaß des Leidens, sowie auch der konkreten Auswirkungen der Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit in schlüssiger und damit nac... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte für ihren am 4. März 1988 geborenen Sohn D. im September 2001 die erhöhte Familienbeihilfe im Sinne des § 8 Abs. 4 FLAG ab Februar 1997. Die dabei vorgelegte Bescheinigung mit dem Vermerk "594/596" über einen Behinderungsgrad von 40 % auf Grund einer "Lese-Rechtschreibschwäche seit Februar 1997" wies keine Unterschrift, aber den Abdruck eines Amtssiegels auf. Das Finanzamt wies den Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe mit der B... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0139 E 21. Februar 2001 RS 3 Stammrechtssatz Ein ärztliches Zeugnis hat, soll damit eine Behinderung iSd FamLAG dargetan werden, Feststellungen über Art und Ausmaß des Leidens sowie auch der konkreten Auswirkungen der Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit in schlüssiger und ... mehr lesen...
Mit einem beim Finanzamt am 7. Juli 2000 eingelangten Vordruck über die ärztliche Bescheinigung zum Nachweis der erheblichen Behinderung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 - FLAG beantragte die Beschwerdeführerin für ihre am 28. Februar 1996 geborene Tochter die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe. In dem von der Amtsärztin eines Wiener Bezirkspolizeikommissariates ausgefüllten Feldern des Vordruckes findet sich ein Hinweis auf Asthma bronchiale, chronischen Husten... mehr lesen...
Mit einem beim Finanzamt am 19. März 2001 eingelangten Formular über die ärztliche Bescheinigung zum Nachweis der erheblichen Behinderung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (im Folgenden kurz: FLAG) beantragte die Beschwerdeführerin für ihre am 13. Jänner 1998 geborene Tochter die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe. In den vom Amtsarzt eines Wiener Polizeikommissariates ausgefüllten Rubriken des Formblattes findet sich ein Hinweis auf Asthma bronchiale und eine Ha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich67 Versorgungsrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §167 Abs2;BAO §183 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6;KOVG 1957 §7;KOVG 1957 §9 Abs1;KOVG RichtsatzV 1965;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Die von der belangten Behörde gewählte Form der Gewährung des Parteiengehörs musste auch einer nicht an... mehr lesen...
Am 20. Jänner 1999 stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für ihren im Jänner 1990 geborenen Sohn Emmanuel ab Mai 1994. Mit Bescheid vom 29. März 1999 wies das Finanzamt diesen Antrag für die Zeit vom 1. Mai 1994 bis 31. Dezember 1998 ab. Begründend wurde darauf hingewiesen, dass laut einer ärztlichen Bescheinigung vom Jänner 1999 ein Grad der Behinderung im Ausmaß von 50 % vorliege, laut einer Bescheinigung vom April 1994 jedoch e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte mit Eingabe vom 23. Mai 2002 den Antrag auf Gewährung (erhöhter) Familienbeihilfe ab 1. September 1999 für seinen Sohn. In der Beilage zum Antrag wird ausgeführt, der am 1. Oktober 1975 geborene Sohn sei erheblich behindert (Spätfolge eines Gehirntumors). Die Behinderung betrage 70 %. Mit Bescheid vom 12. Juni 2002 wies das Finanzamt den Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe und erhöhter Familienbeihilfe ab dem 1. September 1999 ab. Zur Begrü... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 2. November 1998 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 4. September 1997 auf Bezug erhöhter Familienbeihilfe rückwirkend ab Juli 1994 für ihre am 15. Mai 1979 geborene Tochter abgewiesen. Begründend führte das Finanzamt aus, dem Antrag liege wohl eine Bescheinigung der Universitätsklinik Wien vom 4. September 1997 über einen Behinderungsgrad der Tochter von 50 % zugrunde und es werde in dem Befund vom 24. Juli 1997 festgehalten, dass die Erk... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf (im Beschwerdefall erhöhte) Familienbeihilfe erfüllt sind oder nicht, bestimmt sich nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum (Hinweis E 24. Oktober 2000, 95/14/0119). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Antrag vom 10. Juni 1994 begehrte der Beschwerdeführer rückwirkend ab 1. Juni 1989 die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für seine am 12. Mai 1984 geborene Tochter. In der beigelegten ärztlichen Bescheinigung bestätigte die Universitätsklinik für Kinderheilkunde in I, dass die Tochter seit ihrer Geburt an Neurodermitis ("Milchschorf") leide und auf Grund dieses Leidens der Grad der Behinderung 30 % betrage. Das Finanzamt wies den Antrag mit der Begründung: ab, dass auf a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §4;FamLAG 1967 §10 Abs3 idF 1991/367;FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Anwendung neuen Rechts auf früher verwirklichte Sachverhalte hat der VwGH wiederholt ausgesprochen, dass für die Erlassung von Abgabenbescheiden - falls das Gesetz nicht a... mehr lesen...
Mit Antrag vom 18. Oktober 1995 begehrte der Beschwerdeführer die erhöhte Familienbeihilfe für seine Tochter Dagmar. Nach der auf dem Antrag enthaltenen Bestätigung des Amtsarztes der Bundespolizeidirektion Wien betrug der Grad der Behinderung 40 %. Gegen den den Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe abweisenden Bescheid vom 25. Oktober 1995 erhob der Beschwerdeführer Berufung. Der Beschwerdeführer legte der Berufung ein Gutachten der Universitätsklinik für Innere Medizin IV in Wien... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996130093.X01 Im RIS seit 01.06.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog für seine im Juni 1971 geborene Tochter seit 1. Juni 1971 Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs 2 FLAG 1967 und seit 1. September 1986 (erhöhte) Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs 4 leg cit wegen "Hüftdysplasie bds.". Anläßlich der Überprüfung des Anspruches durch das Finanzamt im Jänner 1989 gab der Beschwerdeführer an, daß seine Tochter derzeit ein Gymnasium besuche und ab Herbst 1989 ein Universitätsstudium aufnehmen werde. Vom Beschwerdeführer wurden ärztliche Zeug... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/13/0094 2 Stammrechtssatz Ein Kind, das in seinen Zeugnissen nur sehr gute Beurteilungen aufweist, unterliegt keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Schulbildung iSd § 8 Abs 5 lit b FamLAG. European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;
Rechtssatz: Es ist letztlich nicht die - medizinische - Frage der erheblichen Behinderung des Kindes, sondern die dauernde und wesentliche Beeinträchtigung in der Berufsausbildung des Kindes entscheidend (Hinweis E 13.10.1993, 90/14/0021). Es ist keineswegs in der Verneinung einer solchen wesentlichen Beeinträchtigung der Berufsaus... mehr lesen...
Dem beim Finanzamt am 21. April 1992 eingelangten Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung erhöhter Familienbeihilfe für sein am 8. Februar 1981 geborenes Kind M, Schüler, war ein von der Kinderabteilung des Krankenhauses X mitgefertigtes ärztliches Zeugnis des Amtsarztes der Bezirkshauptmannschaft Zwettl beigeschlossen, in dem es wörtlich wie folgt lautet: "M, geb 1981, ist im Sinne des § 8 Abs. 5 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 erheblich behindert, da er (sie) infolg... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Eignung eines Zeugnisses, das Vorliegen einer erheblichen Behinderung iSd § 8 Abs 5 lit c FamLAG als erwiesen anzunehmen oder zu verneinen, ist nicht nur die Feststellung von Art und Ausmaß des Leidens, sondern auch der konkreten Auswirkungen dieses Leidens auf die Berufsausbild... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, am 9. Dezember 1993 zugestellten Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin um erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 5 lit. c und d FLAG für ihren Sohn, der die vierte Klasse einer berufsbildenden höheren Schule besuche, wegen Neurodermitis (atopisches Ekzem) im Instanzenzug abgewiesen. Maßnahmen, wie die Einhaltung einer entsprechenden Diät, führten zu einem Abheilen des Ekzems bzw. zum Abklingen des Juckreizes. Weder im Zeugnis des Amtsarztes noch in d... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/13 90/14/0021 2 Stammrechtssatz Voraussetzung dafür, daß ein amtsärztliches Zeugnis oder eine diesem gleichzuhaltende Bestätigung einer Krankenanstalt bzw eines Schularztes im Sinn des § 8 Abs 6 FamLAG geeignet sind, das Vorliegen einer erheblichen Behinderung eine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 20. Dezember 1988 (beim Finanzamt eingelangt am 10. Februar 1989) die erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 FLAG für seine Tochter, weil diese erheblich behindert sei. Dem Antrag war ein ärztliches Zeugnis, ausgestellt am 30. Dezember 1988 vom Landeskrankenhaus G, Lungenabteilung, angeschlossen, in welchem als Leiden Asthma bronchiale und Neurodermitis bescheinigt wurden. "Eine leichte Beeinträchtigung der körperlichen Leistung" ... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Voraussetzung dafür, daß ein amtsärztliches Zeugnis oder eine diesem gleichzuhaltende Bestätigung einer Krankenanstalt bzw eines Schularztes im Sinn des § 8 Abs 6 FamLAG geeignet sind, das Vorliegen einer erheblichen Behinderung eines Kindes im Sinn des § 8 Abs 5 FamLAG als erwiesen anzunehmen oder z... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/13/0094 1 Stammrechtssatz Die im § 8 Abs 6 FamLAG angeführten ärztlichen Zeugnisse unterliegen der freien Beweiswürdigung durch die Beihilfenbehörde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19901... mehr lesen...
Mit Antrag vom 21. Dezember 1990 begehrte der Beschwerdeführer für seinen geborenen Sohn G die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab 1. Dezember 1987; dies mit der Begründung: , das Kind sei seit seinem dritten Lebensjahr erheblich behindert. Zum Beweis hiefür stützte sich der Beschwerdeführer auf ein ärztliches Zeugnis des Amtsarztes der Bezirkshauptmannschaft vom 19. Dezember 1990, welches (auszugsweise) folgenden Wortlaut hat: "G ... ist im Sinne des § 8 Abs. 5 des Familienl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §167 Abs2;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/13/0094 1 Stammrechtssatz Die im § 8 Abs 6 FamLAG angeführten ärztlichen Zeugnisse unterliegen der freien Beweiswürdigung durch die Beihilfenbehörde. European Case Law Identif... mehr lesen...