Entscheidungen zu § 8 Abs. 5 FLAG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-39 von 39

RS Vwgh 1992/9/14 92/15/0026

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs5 litb;
Rechtssatz: Für die Klärung der Frage, ob ein Kind infolge seines Leidens oder Gebrechens in seiner Schulbildung voraussichtlich dauernd und wesentlich beeinträchtigt oder überhaupt schulunfähig ist, kommt es nach dem Wortlaut des § 8 Abs 5 lit b FamLAG nicht auf den Schulerfolg an. Der Schulerfolg kann aber bei der Beurteilung der Frage des Vorl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/21 89/13/0094

Der Beschwerdeführer beantragte für sein am 23. Mai 1979 geborenes Kind K die erhöhte Familienbeihilfe, und zwar für die Zeit ab 1. August 1985. Zum Beweis für die erhebliche Behinderung legte der Beschwerdeführer ein vom Amtsarzt und von der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie in Graz unterfertigtes ärztliches Zeugnis vor, das dem Kind eine Neurodermitis (Hautkrankheit) bescheinigt und bestätigt, daß es im schulpflichtigen Alter in der Schulbildung voraussichtlich dau... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.1990

RS Vwgh 1990/2/21 89/13/0094

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in: AnwBl 10/1990, S 565; ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Ein Kind, das in seinen Zeugnissen nur sehr gute Beurteilungen aufweist, unterliegt keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Schulbildung iSd § 8 Abs 5 lit b FamLAG. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1990

RS Vwgh 1990/2/21 89/13/0094

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in: AnwBl 10/1990, S 565; ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Kind gelähmt oder taubstumm ist, bedeutet nicht unbedingt, daß es erheblich behindert iSd § 8 Abs 4 und 5 FamLAG ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1990

RS Vwgh 1990/2/21 89/13/0094

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Da das FamLAG die Merkmale erheblicher Behinderung für unterschiedliche Altersstufen bzw Ausbildungsstufen eines Kindes unterschiedlich regelt, entspricht die Folge durchaus dem G, daß die erhebliche Behinderung nicht während aller im § 8 Abs 5... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1990

RS Vwgh 1990/2/21 89/13/0094

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich dauernd", das sich (ua) sowohl in lit a als auch in lit b des § 8 Abs 5 FamLAG findet, kann nur so verstanden werden, daß die in lit a normierten Voraussetzungen voraussichtlich dauernd im vorschulpflicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1990

RS Vwgh 1990/2/21 89/13/0094

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Nur bei Kindern im vorschulpflichtigen Alter kommt es darauf an, ob sie voraussichtlich dauernd einer besonderen Pflege oder eines besonderen Unterhaltsaufwandes bedürfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1990

RS Vwgh 1990/2/21 89/13/0094

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 361;
Rechtssatz: Die im § 8 Abs 6 FamLAG angeführten ärztlichen Zeugnisse unterliegen der freien Beweiswürdigung durch die Beihilfenbehörde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989130094.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1990

RS Vwgh 1988/9/20 88/14/0121

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;FamLAG 1967 §8 Abs5 litb;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Zur Pflicht der Behörde, den gem § 8 Abs 5 lit b FamLAG wesentlichen Sachverhalt (hier: hinsichtlich eines seit Geburt infolge eines Glaukoms einäugigen Kindes) bei Vorliegen einander widersprechender Zeugnisse der in § 8 Abs 6 FamLAG genannt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1988

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