RS Vwgh 1993/10/13 90/14/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1993
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §8 Abs4;
FamLAG 1967 §8 Abs5;
FamLAG 1967 §8 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/13/0094 1

Stammrechtssatz

Die im § 8 Abs 6 FamLAG angeführten ärztlichen Zeugnisse unterliegen der freien Beweiswürdigung durch die Beihilfenbehörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140021.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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