RS OGH 1990/10/9 4Ob129/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.1990
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Norm

UWG §2 D5

Rechtssatz

Ein Zeitschriftenverlag, der selbst keine Bücher vertreibt, verstößt gegen § 2 UWG, wenn er in Beilagen dennoch "Sonderdienste" und "Sonderangebote" von Büchern ankündigt und anbietet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0078408

Dokumentnummer

JJR_19901009_OGH0002_0040OB00129_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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