Norm
UWG §2 D1Rechtssatz
"Wasser" ist nicht bloß ein Genußmittel wie Kaffee, Bier oder Suppenwürfel, sondern für den Menschen lebensnotwendig und in höchstem Maße von der Umweltverschmutzung durch Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Verkehr bedroht; es gehört daher im Bewußtsein der Bevölkerung zu den besonders "umweltsensiblen" Gütern. - "Das beste Wasser"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0078324Dokumentnummer
JJR_19901120_OGH0002_0040OB00140_9000000_001