Norm: UWG §2 C2aUWG §2 D11
Rechtssatz: Erkennt auch der flüchtige Durchschnittsleser, daß sich das Inserat mit der Veränderungen der Leserzahlen nach der Optima-Analyse befaßt, kann ausgeschlossen werden, daß ein ins Gewicht fallender Teil der angesprochenen Verkehrskreise annimmt, die Verhältnisse am Zeitungsmarkt hätten sich grundlegend geändert, weil die "Presse" mehr Leser als (zB) die "Neue Kronen-Zeitung" dazugewonnen habe. ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §2 D11
Rechtssatz: Das Werben mit der Veränderung der Leserzahlen ohne Angabe der absoluten (Gesamtleserzahl) Leserzahl nach der Optima-Analyse ist unzulässig, wenn ein irreführender Eindruck über die Größenverhältnisse auf dem österreichischen Tageszeitungsmarkt entsteht. Entscheidungstexte 4 Ob 150/93 Entscheidungstext OGH 02.11.1993 4 Ob 150/93 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D10UWG §2 Abs1 Z6
Rechtssatz: Ob die Bezeichnung eines Unternehmens als "international" zur Irreführung geeignet ist, hängt davon ab, welche Vorstellung der Durchschnittsinteressent damit verbindet und ob das Unternehmen dieser Vorstellung gerecht ist. Diese Frage lässt sich nur im Hinblick auf den konkreten Geschäftszweig beantworten. So kann es auf die Höhe des Umsatzes oder des Kapitals, aber auch auf die Verwendung modernster t... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: Nennt sich ein Schlankheitsinstitut "international", dann wird der Durchschnittsinteressent diese Bezeichnung in erster Linie auf die verwendete Methode beziehen, ist es doch die Methode, welche die Attraktivität eines Instituts bestimmt, er wird daher davon ausgehen, daß es solche Institute auch in anderen Ländern gibt, die verwendete Methode international erprobt ist und er die Behandlung gegebenenfalls auch in ei... mehr lesen...
Norm: ÄrzteG §18UWG §2 D7
Rechtssatz: Wenn sich in Österreich jemand im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit als "Zahnarzt" bezeichnet, ruft er damit den Eindruck hervor, daß er in Österreich berechtigt sei, als Facharzt für Zahnheilkunde, Mundheilkunde und Kieferheilkunde zu wirken. Entscheidungstexte 4 Ob 122/93 Entscheidungstext OGH 12.10.1993 4 Ob 122/93 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D7
Rechtssatz: Auch die Verbindung zu einer ausländischen Universität kann für die angesprochenen Verkehrskreise durchaus von Bedeutung sein. Im Zusammenhang mit der Ankündigung einer privaten zahnärztlichen Tagesklinik kann dadurch bei einem nicht unbeträchtlichen Teil des Publikums bei flüchtiger Betrachtung ohne nähere Überlegung durchaus der - unrichtige - Eindruck entstehen, in dem Haus habe ein ausländisches Universitätsinsti... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: § 2 UWG verbietet irreführende, nicht aber deshalb allein auch schon unvollständige Angaben. Befaßt sich der Werbende nur mit dem eigenen Angebot, dann müssen zwar seine positiven Angaben wahr sein; er ist aber nicht zur Vollständigkeit verpflichtet und auf mögliche Nachteile seiner Ware oder Dienstleistung nicht hinzuweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 140/93 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §2 D11
Rechtssatz: Auch ein Leser, dem die unterschiedlichen Arten der Auflagen - nämlich die gedruckte, die verbreitete und die verkaufte Auflage nicht geläufig sind, muss beim Lesen des Ausdruckes "Druckauflage" erkennen, dass damit eine besondere Art der Auflage, nämlich die Zahl der gedruckten Stücke, gemeint ist. Es besteht daher keine Verpflichtung, beim Gebrauch des Wortes "Druckauflage" immer wieder darauf hinzuweise... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C3UWG §2 D7
Rechtssatz: Zum Bereich des geschäftlichen Verkehrs zählt jede Tätigkeit, die irgendwie der Förderung eines beliebigen Geschäftszwecks dient, der auch ein fremder sein kann. Das trifft auf den Gebrauch der Berufsbezeichnung Zahnarzt im Vertrag über die Gründung einer GmbH, deren Unternehmensgegenstand das Anbieten zahnärztlicher Leistungen ist, zweifellos zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1cUWG §2 C2c
Rechtssatz: Die Gegenüberstellung von Tausenderpreisen in der "A & W Mediainformation" ist ein Preisvergleich, der zwar die Preise zweier infolge verschiedener Reichweite nur zum Teil gleicher Produkte vergleicht, diese Ungleichheit aber offenlegt, so daß eine Irreführung ausgeschlossen ist. Solche Preisvergleiche sind zulässig, weil wahre, sachliche, nicht irreführende Werbevergleiche weder gegen § 1 UWG noch geg... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §2 D11
Rechtssatz: Bestehen zwei anerkannte Methoden der Reichweitenermittlung ist es für das angesprochene Publikum sehr wohl von Bedeutung, auf welche Weise die Erkenntnis über die Reichweite einer Programmbeilage gewonnen wurde. Es ist daher unbedingt erforderlich anzugeben, auf Grund welcher Art von Untersuchung das in der Werbung herausgestrichene Ergebnis erzielt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: Einer Unternehmensbezeichnung mit dem Zusatz "Austria" steht nicht entgegen, daß ein einem österreichischen Bundesland noch keine Umsätze erfolgten, wenn einer großräumig ausgewogenen Absatzstreuung in ganz Österreich schon die spezifische Natur des beworbenen Produktes entgegen steht (hier: Ski-Service-Maschine). Entscheidungstexte 4 Ob 75/93 Entscheidu... mehr lesen...