Norm
UWG §2 D10Rechtssatz
Auch von einem Gewerbetreibenden veröffentlichte Lagepläne oder Lageskizzen seines Unternehmens gehören zu den "bildlichen Darstellungen und sonstigen Veranstaltungen" im Sinne des § 39 Abs 1 UWG, so weit sie die in § 2 UWG bezeichneten wörtlichen Angaben ersetzen können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0078782Dokumentnummer
JJR_19910528_OGH0002_0040OB00043_9100000_001