RS OGH 1991/5/28 4Ob43/91

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Veröffentlicht am 28.05.1991
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Norm

UWG §2 D10
UWG §39 Abs1

Rechtssatz

Auch von einem Gewerbetreibenden veröffentlichte Lagepläne oder Lageskizzen seines Unternehmens gehören zu den "bildlichen Darstellungen und sonstigen Veranstaltungen" im Sinne des § 39 Abs 1 UWG, so weit sie die in § 2 UWG bezeichneten wörtlichen Angaben ersetzen können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0078782

Dokumentnummer

JJR_19910528_OGH0002_0040OB00043_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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