Norm
UWG §2 D1Rechtssatz
"Fortwirkende Irreführung" über Umweltverträglichkeit, wenn zwar die verbotenen Aufkleber nicht mehr, statt dessen aber ganz ähnliche Vignetten verwendet werden, die nur noch den (etwas größer gedruckten) Vermerk "Neues Treibmittel", im übrigen aber das gleiche grüne Umweltsymbol auf blauem Feld enthalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0078327Dokumentnummer
JJR_19901009_OGH0002_0040OB00132_9000000_002