Norm
UWG §2 D1Rechtssatz
Die Frage, ob eine Werbung mit Umweltschutzbegriffen zur Irreführung geeignet ist, ist ähnlich wie die Gesundheitswerbung nach strengen Maßstäben zu beurteilen. - "Treibgas F22-Ozonschutz".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0078217Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.09.2018