Entscheidungsgründe: Satzungsmäßiger Zweck des klagenden Verbandes, dessen Tätigkeit sich auf das gesamte Gebiet der Republik Österreich erstreckt, ist unter anderem die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes auf dem Gebiet des Lebensmittelrechtes, und zwar auch durch Geltungmachung des Unterlassungsanspruches nach § 14 UWG. Ihm gehören auch die vier größten Bierproduzenten Österreichs, nämlich die Ö*** B***-AG Linz, die S*** B***-AG Graz, die O*** B*** H***-AG und die S***-B*** S... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Daß ein Wettbewerbsverstoß nicht aus eigenem Entschluß, sondern auf Weisung eines Dritten oder in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung (hier: Franchisevertrag) begangen wird, ist im Bereich des verschuldensunabhängigen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ohne rechtliche Bedeutung (ebenso schon 4 Ob 394/83). Entscheidungstexte 4 Ob 339/86 Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Grazer Kaufmann Karl R*** hat am 2. Oktober 1968 zu AM 464/68 des Österreichischen Patentamtes die Wort-Bild-Marke "Der Preishammer schlägt alles!" zur Eintragung in das Markenregister angemeldet. Die Marke zeigt neben diesem Slogan die bildliche Darstellung einer Faust mit einem Hammer; ihr Warenverzeichnis umfaßt (u.a.) Beleuchtungs-, Beheizungs-, Koch-, Trocken- und Lüftungsgeräte, Heizstrahler, Kühlschränke, Kühltruhen, Tiefkühltruhen, Herde und Öfen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagten Partei wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 7. Oktober 1985 auf Grund des Anerkenntnisurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 28.September 1984 zur Erwirkung der Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Renodoor" die Exekution bewilligt. Die beklagte Partei hatte vorgebracht, daß die klagende Partei gegen das in dem angeführten Urteil enthaltene Verbot, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere beim Vertrieb von aus Kunststoff oder Holz gefe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war seit Mai 1977 als Personalberater bei der klagenden M***-B*** angestellt, die sein Dienstverhältnis zum 30.9.1984 aufkündigte. In Punkt VI. des Dienstvertrages verpflichtete sich der Beklagte, "während eines Zeitraumes von zwei Jahren nach einem eventuellen Ausscheiden,.... Mitarbeiter der Dienstgeberin oder von Partnerfirmen, die zur Zeit seines Ausscheidens oder in den letzten zwölf Monaten vor diesem Zeitpunkt angestellt waren", nicht "abzuwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein Verein, dessen Tätigkeit sich auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt; ihm gehören derzeit 163 Unternehmen der Markenartikelindustrie an, darunter auch solche, die Bier erzeugen oder vertreiben. Die beklagte Partei ist eine im Handelsregister des Kreisgerichtes St. Pölten eingetragene offene Handelsgesellschaft mit dem Sitz in St. Pölten-Unterradlberg. Mit der am 28. März 1985 eingebrachten Klage beantragt die klagende Partei die Ver... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat ihren aus § 2 UWG abgeleiteten Unterlassungsanspruch mit S 500.000, ein Urteilsveröffentlichungsbegehren mit S 40.000 bewertet. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren zur Gänze statt. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichtes und sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes S 60.000, nicht jedoch S 300.000 übersteige und die Revision nach § 502 Abs.4 Z 1 ZPO nicht zulässig ist. Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes erhebt die Bek... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIfABGB §936 IVUWG §18
Rechtssatz: Verstößt das Verhalten eines Geschäftsführers einer Gesellschaft gegen ein diese treffende Konkurrenzverbot, ist ihr dieses Verhalten ihres Geschäftsführers zuzurechnen. Entscheidungstexte 6 Ob 531/85 Entscheidungstext OGH 12.06.1986 6 Ob 531/85 14 ObA 82/87 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Erstbeklagten, die G***-W*** M. W***Aktiengesellschaft (im folgenden G***-W*** genannt) und die Rechtsvorgängerin der Klägerin, die Firma J.P***, chemische-technische Produkte (im folgenden Firma P*** genannt), schlossen am 7. bzw. 26. April 1961 einen bis 31. Dezember 1965 geltenden Vertrag (Beilage 2). In diesem übernahm die Firma P*** den Alleinvertrieb im eigenen Namen und für eigene Rechnung der von den G***-W***N herges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstklagende Medieninhaberin und ihre zweitklagende Komplementärgesellschaft wurden in dem Rechtsstreit AZ. 19 Cg 9/84 des Erstgerichtes von der beklagten Medieninhaberin auf Unterlassung wegen Wettbewerbsverstoßes im Zusammenhang mit dem 'Krone-Millionen-Bingo' in Anspruch genommen. Mit der am 13. März 1984 erlassenen, am 19. März 1984 zugestellten einstweiligen Verfügung untersagte das Erstgericht den Klägerinnen unter anderem, das 'Krone-Millionen-Bingo' ... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Das Interesse des Unternehmensinhabers am wirtschaftlichen Erfolg der unlauteren Wettbewerbshandlung reicht für sich allein in der Regel zur
Begründung: einer Haftung nach § 18 UWG nicht aus. Entscheidungstexte 4 Ob 306/85 Entscheidungstext OGH 27.02.1985 4 Ob 306/85 4 Ob 398/86 Entscheidungstext OGH 27.01.198... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Bei der Haftung für Wettbewerbsverstöße gemäß § 18 UWG handelt es sich um eine deliktische Haftung, bei der ein Schutz des Vertrauens des Verletzten auf den äußeren Tatbestand der Eingliederung nicht in Betracht kommt. Entscheidungstexte 4 Ob 306/85 Entscheidungstext OGH 27.02.1985 4 Ob 306/85 European Ca... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die bauMax Organisation warb im Juli 1982 in der bauMax-Illustrierten VII/82 und in der 'Kleinen Zeitung' (Graz) für Black & Decker Rasentrimmer. Diese Werbeangaben waren insofern zur Irreführung geeignet, als dem beworbenen Gerät Type D 609 Eigenschaften (Schnittbreite 23 cm; Aufnahmeleistung 215 Watt) beigelegt wurden, die nur das teurere, gar nicht lagernde Gerät D 510 besitzt. Die Werbung in der bauMax-Illustrierten erfolgte außerdem mit einer Strichzeic... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbot den beklagten Parteien mit einstweiliger Verfügung das Sammeln und Entgegennehmen von Reisebuchungen durch Mitarbeiter der Österreichischen Bundesbahnen vorzunehmen und im geschäftlichen Verkehr, insbesondere bei Buchungen von Reisen und Ferienaufenthalten, einen 3 % übersteigenden Rabatt anzubieten und zu gewähren. Hingegen wies es das auf das Verbot der Ausübung des Reisebürogewerbes in weiteren Betriebsstätten, die weder behördlich bewilligt sin... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Es kann auch schon aus der Art des Wettbewerbsverstoßes mit so großer Wahrscheinlichkeit auf die Verantwortlichkeit eines bestimmten Organes einer juristischen Person geschlossen werden, daß es dessen Sache ist darzutun, es sei dennoch ohne sein Verschulden an der Vermeidung des Verstoßes gehindert worden. - "Weltwerksgarantie für Uhren" Entscheidungstexte 4 Ob 316... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Der Unternehmer haftet jedenfalls für seinen Arbeitnehmer, auch wenn dieser zu einer derartigen Tätigkeit, in deren Verlauf sich der Wettbewerbsverstoß ereignet, an sich nicht befugt ist. Es genügt dass diese Tätigkeit im geschäftlichen Interesse des Inhabers des Unternehmens entfaltet wird. Objektive Wahrheitswidrigkeit oder Irreführungseignung der beanstandeten unrichtigen Angaben genügt. Entschei... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Haftung der Organe einer juristischen Person gemäß § 18 UWG in Fällen, in denen sie bei Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten von einem im Betrieb begangenen Wettbewerbsverstoß Kenntnis haben mussten. Entscheidungstexte 4 Ob 377/79 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 4 Ob 377/79 Veröff: SZ 52/131 = ÖBl 1980,18 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §54 Abs1UWG §18
Rechtssatz: Wer außerhalb der juristischen Person auch deren Organ wegen eines Wettbewerbsverstoßes in Anspruch nimmt, hat in der Regel zu beweisen beziehungsweise zu bescheinigen, dass das Organ auch selbst hiefür verantwortlich ist. Entscheidungstexte 4 Ob 377/79 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 4 Ob 377/79 Veröff: ÖBl 1980,18 ... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Die Organe einer juristischen Person, die Leitungsaufgaben zu erfüllen haben, haften nicht nur bei unmittelbaren (aktiven) Beteiligungen an einem Wettbewerbsverstoß. Sie können auch durch Unterlassung verantwortlich werden, wenn ihnen der Wettbewerbsverstoß bekannt geworden ist und sie diesen nicht verhindert haben, obwohl sie dazu infolge ihrer Organstellung in der Lage gewesen wären. Entscheidungs... mehr lesen...
Die Vorinstanzen nahmen als bescheinigt an, daß die Klägerin die ausschließlichen Vertriebsrechte für Österreich für Tonträger mit Aufnahmen der Sängergruppe ABBA, darunter auch für folgende Musikstücke: "Knowing me, knowing you", "SOS", "Waterloo", "Arrival", "Money, Money, Money", "Dancing Queen", "Mamma mia" und "Fernando" besitzt, die durch die Interpretation der Gruppe ABBA bekannt und von keiner bekannten Sängergruppe nachgesungen wurden. Die Erstbeklagte bringt nach den weitere... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte die Beklagte schuldig, im geschäftlichen Verkehr die Behauptung, "es seien gerichtliche Maßnahmen gegen ADV im Gange, die schon feststunden, wobei die Folgen dieser gerichtlichen Maßnahmen so gewichtig seien, daß die ADV diese gerichtlichen Maßnahmen nicht überleben werde", zu unterlassen und diese Äußerung gegenüber dem Wirtschaftstreuhänder Rainer D binnen vier Wochen zu widerrufen. Dieser Entscheidung liegen folgende Sachverhaltsfeststellungen zugrunde: D... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Eine Tätigkeit als Glied der Organisation des Unternehmens kann bei einem Rechtsanwalt nicht ohne weiters angenommen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 353/78 Entscheidungstext OGH 21.11.1978 4 Ob 353/78 Veröff: ÖBl 1979,70; hiezu kritisch Stölzle, Wann handelt ein Rechtsanwalt "zu Zwecken des Wettbewerbs" für seinen Mandanten? AnwBl 1979,465 ff ... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Bei einer juristischen Person bleibt die Haftung nach § 18 UWG auf diese selbst beschränkt und kann nicht auf ihre Organe ausgedehnt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 353/78 Entscheidungstext OGH 21.11.1978 4 Ob 353/78 Veröff: ÖBl 1979,70 4 Ob 377/79 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 4 Ob 377/79 ... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Diese Bestimmung soll die Haftung des Inhabers des Unternehmens für wettbewerbswidrige Handlungen aller Personen unabhängig von deren rechtlichen Stellung erfassen, wenn die wettbewerbswidrige Handlung dem Unternehmen zugute kommt und für deren Abstellung vom Inhaber des Unternehmens gesorgt werden kann; ein bloßes Interesse am Erfolg der unlauteren Wettbewerbshandlung (zB im Falle einer Verpachtung wegen der günstigen... mehr lesen...
Norm: UWG §14 CUWG §18
Rechtssatz: Da dem Unternehmensinhaber das Verhalten des Dritten objektiv so zugerechnet wird, als ob es sein eigenes gewesen wäre, ist er schlechthin zur Unterlassung des beanstandeten Wettbewerbsverstoßes zu verurteilen. Entscheidungstexte 4 Ob 301/78 Entscheidungstext OGH 04.04.1978 4 Ob 301/78 Veröff: ÖBl 1978,157 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2UWG §18
Rechtssatz: Die Entfernung jener Personen, die einen Wettbewerbsverstoß begangen haben, aus dem Betrieb kann im Einzelfall durchaus eine geeignete Maßnahme zur Verhütung künftiger Gesetzesverstoße sein; wird aber das Arbeitsverhältnis oder sonstige Vertragsverhältnis zu solchen Personen ohne jede Bezugnahme auf das gesetzwidrige Verhalten des anderen Teils gelöst, kann ein solches Vorgehen des Unternehmesinhabers für sic... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Die Frage, wer das Unternehmen kraft eigenen Rechtes und auf eigene Rechnung führt, ist nach zivilrechtlichen - und nicht nach gewerberechtlichen - Gesichtspunkten zu beurteilen. Für die Anwendung der Bestimmung des § 18 UWG ist nicht entscheidend, ob der Betrieb, in dessen Rahmen die Wettbewerbshandlung begangen wurde oder dem sie zugute kommt, unter Beachtung der gewerberechtlichen Vorschriften, sondern von wem und a... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVUWG §18
Rechtssatz: § 18 UWG ist auch dann danzuwenden, wenn im Titelverfahren ein Verhalten eines Dritten im Sinne dieser Vorschrift noch nicht releviert worden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 130/77 Entscheidungstext OGH 21.02.1978 3 Ob 130/77 Veröff: ÖBl 1978,106 = SZ 51/19 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Zur Sicherung des Anspruches der nunmehrigen betreibenden Parte "auf Unterlassung sittenwidriger Handlungen, worauf das Klagebegehren gerichtet ist", wurde der nunmehrigen verpflichteten Partei Y mit der einstweiligen Verfügung des Erstgerichtes vom 4. Juli 1977,"ab sofort verboten, 1. vorbereitende Kündigungserklärungen aufzulegen oder zu verteilen, ohne ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß dadurch eine Kündigung der Mitgliedschaft zu ihrer eigenen Organisation erleichtert werden sol... mehr lesen...
Die Erstklägerin ist eine zu HRA 18 ... des Handelsregisters Wien protokollierte Kommanditgesellschaft, der Zweitkläger ihr persönlich haftender Gesellschafter. Zur Sicherung des auf §§ 1 und 7 UWG gestützten Anspruches der Kläger auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen untersagte das Erstgericht mit einstweiliger Verfügung vom 16. Mai 1977 den Beklagten im geschäftlichen Verkehr a) das planmäßige, sittenwidrige Abwerben von Dienstnehmern der Kläger und b) die Behauptung... mehr lesen...