RS OGH 1985/2/27 4Ob306/85, 4Ob398/86, 4Ob90/91, 4Ob111/92, 4Ob83/93, 4Ob1022/94, 4Ob64/94, 4Ob1081/

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Veröffentlicht am 27.02.1985
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Norm

UWG §18

Rechtssatz

Das Interesse des Unternehmensinhabers am wirtschaftlichen Erfolg der unlauteren Wettbewerbshandlung reicht für sich allein in der Regel zur Begründung einer Haftung nach § 18 UWG nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0079924

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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