Norm
MSchG §54 Abs1Rechtssatz
Wer außerhalb der juristischen Person auch deren Organ wegen eines Wettbewerbsverstoßes in Anspruch nimmt, hat in der Regel zu beweisen beziehungsweise zu bescheinigen, dass das Organ auch selbst hiefür verantwortlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0079743Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.07.2013