Norm
ABGB §879 BIIfRechtssatz
Verstößt das Verhalten eines Geschäftsführers einer Gesellschaft gegen ein diese treffende Konkurrenzverbot, ist ihr dieses Verhalten ihres Geschäftsführers zuzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0016605Dokumentnummer
JJR_19860612_OGH0002_0060OB00531_8500000_001