RS OGH 1988/5/10 4Ob339/86

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Veröffentlicht am 10.05.1988
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Norm

UWG §18

Rechtssatz

Daß ein Wettbewerbsverstoß nicht aus eigenem Entschluß, sondern auf Weisung eines Dritten oder in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung (hier: Franchisevertrag) begangen wird, ist im Bereich des verschuldensunabhängigen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ohne rechtliche Bedeutung (ebenso schon 4 Ob 394/83).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0079794

Dokumentnummer

JJR_19880510_OGH0002_0040OB00339_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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