Norm: UWG §18
Rechtssatz: Dass die Verlegerin die materiell-rechtliche Funktion des Verlegers insoweit nicht persönlich ausübt, als sie den redaktionellen Teil nicht selbst gestaltet, sondern seine Gestaltung der Medieninhaberin überlässt, kann nichts daran ändern, dass der behauptete Verstoß im Betrieb des Unternehmens erfolgte und die Verlegerin dafür als (Medien-)Unternehmer einzustehen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin vertreibt Geberit Produkte auf dem österreichischen Markt. Die Zweitklägerin ist ein Muttergesellschaft der Erstklägerin. Für sie ist die internationale Marke IR 571872 "GEBERIT" (Wortmarke) mit Schutz für Österreich ua in der Warenklasse 11 für Sanitärprodukte eingetragen. Die Zweitklägerin hat die Erstklägerin - durch einen Oberlizenzvertrag der Zweitklägerin mit der GEBERIT ***** AG in Verbindung mit dem Linzenzvertrag zwischen letzterer Gesellschaft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte stellt Aufzuganlagen her. Sie ließ in der "Raiffeisenzeitung" vom 16. Dezember 1999 ein Inserat schalten, das für ihr Unternehmen warb. Teil dieses Inserats waren zwei Lichtbilder, auf denen Bauteile von Aufzugsanlagen abgebildet waren. Diese Lichtbilder wurden vom Kläger aufgenommen, zeigten Teile einer Aufzugsanlage einer Mitbewerberin der Erstbeklagten und wurde ohne Zustimmung des Klägers für das Inserat verwendet. Der Zweitbeklagte leitet d... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Für die Haftung nach § 18 UWG ist erforderlich, dass die Handlung der "anderen Person" in den gewerblichen Tätigkeitsbereich des Unternehmensinhabers fällt. Entscheidungstexte 4 Ob 134/01m Entscheidungstext OGH 12.09.2001 4 Ob 134/01m Veröff: SZ 74/151 4 Ob 76/03k Entscheidungstext OGH 29.04.2003 ... mehr lesen...
Begründung: Die in Malta ansässige Klägerin, die über eine Zweigniederlassung in G***** verfügt, bietet Telefondienstleistungen unter Verwendung sogenannter "Mehrwertnummern" an, also von Telefonnummern, bei denen höhere Gebühren verrechnet werden. Zu diesem Zweck schließt sie Verträge mit Unternehmen, die solche Mehrwertnummern vermitteln, zur Verfügung stellen oder betreiben. Um mögliche Kunden auf ihre Telefondienstleistungen aufmerksam zu machen, inseriert die Klägerin in Ze... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger hatte seine Unterlassungsansprüche zunächst gegen die beklagten Parteien als (unmittelbare) Täter gerichtet. Er hat dann in seinem Rekurs gegen die Abweisung der begehrten einstweiligen Verfügung und später in der Tagsatzung vom 27. 5. 1999 sein Begehren darauf gestützt, dass die Beklagten das Auftreten der Vertreterin des Wiener Tierschutzvereins hätten verhindern können und es nur durch ihre Nachlässigkeit z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist für die Haftung des Inhabers eines Unternehmens nach § 18 UWG wesentlich, dass der betreffende Wettbewerbsverstoß "im Betrieb des Unternehmers" begangen wurde. Dieser Begriff ist weit auszulegen und umfasst auch die Tätigkeit solcher Personen, die zwar nicht Dienstnehmer oder Beauftragte des Unternehmens sind, dennoch aber - wenngleich nur in lockerer Form - in... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bescheinigt ist (wie schon im Verfahren zu 4 Cg 47/99i des Erstgerichtes = 4 Ob 243/99k des Obersten Gerichtshofes zwischen der Klägerin und der T***** Handelsgesellschaft, in der Folge T*****), dass die T*****, deren Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der Beklagte ist, zumindest zwischen März 1999 und März 2000 Fugendübel erzeugte und anbot, die mit jenen Fugendübeln der Klägerin, wie sie während aufrechtem L... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gem § 18 UWG hat der Unternehmer auch für das Handeln sonstiger Geschäftspartner einzustehen, wenn diese in seinem geschäftlichen Interesse und im Zusammenhang mit seinem Betrieb tätig werden und er aufgrund seiner vertraglichen Beziehungen zum Dritten in der Lage gewesen wäre, den Wettbewerbsverstoß zu verhindern. Dabei kommt es nur auf die - sich aus dem Wesen des Rechtsverhältnisses zum Dritten ergebende - rechtliche... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der allgemeine Sprachgebrauch versteht unter "original" - der etymologischen Herkunft dieses Wortes vom lateinischen origo (= Ursprung) entsprechend - auch eine Herkunftsangabe; "original" hat - jedenfalls in bestimmten Verbindungen - die gleiche Bedeutung wie "echt". "Original" wird aber nicht nur als Hinweis auf eine bestimmte geographische Herkunft, sondern auch auf eine bestimmte Beziehung zum Namensträger verstanden... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 9. 5. 1990 sind ua die verpflichteten Parteien gegenüber der betreibenden Partei als Gesamtrechtsnachfolgerin der dort klagenden Partei schuldig, es ab sofort zu unterlassen, beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "N***** Zeitung" einschließlich deren Regionalausgaben Gratisgaben mit eigenständigem Verkehrswert, insbesondere eine Gratissonnenbrille, anzukündigen, anzubieten oder zu gewähren, wenn für den Erhal... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 16. 9. 1991, AZ 38 Cg 105/90, ist die verpflichtete Partei gegenüber der betreibenden Partei schuldig, beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "N***** Zeitung" das Ankündigen und/oder Durchführen (einschließlich dem Veröffentlichen oder sonstigen Vorstellen der Gewinner und/oder dem Zuwenden der Gewinne) von Gewinnspielen und/oder anderen Werbemaßnahmen zu unterlassen, bei denen Preise nicht unbedeutenden Wertes... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der seit 1982 erscheinenden Zeitschrift "Gewinn" und Gesamtrechtsnachfolgerin der Berechtigten an der österreichischen Wortbildmarke "Gewinn" mit Priorität 24. 3. 1986 für die Klassen 9 (Schallplatten), 16 (Papier und Papierwaren, Zeitschriften und Künstlerbedarfsartikel) sowie 35 (Werbung). Darüber hinaus ist sie Berechtigte der am 25. 6. 1999 angemeldeten Wortmarke "Gewinn" mit Priorität 17. 11. 1999, die sich auf die genannten Klas... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 20 Abs 1 UWG verjähren Unterlassungsansprüche nach diesem Gesetz sechs Monate, nachdem der Anspruchsberechtigte von der Gesetzesverletzung und von der Person des Verpflichteten erfahren hat; ohne Rücksicht darauf drei Jahre nach der Gesetzesverletzung. Für den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist für den auf § 1 UWG gegründeten Verstoß der (insoweit für die Klägerin bereits im Juni 1996 als "Verpflichtete" fes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein ausgebildeter Apotheker, betreibt als Einzelkaufmann in J***** ein Unternehmen mit der Bezeichnung "G*****". Dabei beschäftigt er 12 Mitarbeiter. In St. L***** betreibt die Firma G***** & R***** OHG die "Stiftsapotheke". Die persönlich haftenden Gesellschafter sind der Kläger und Mag. Helmut R*****. Der Kläger vertritt die OHG seit 1. 4. 1993, Mag. R***** ist nicht vertretungsbefugt. Konzessionär der Stiftsapotheke ist der Kläger, der auc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung jede Information im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufes durch Beiträge in Printmedien, in denen sein Name wiederholt und auffällig genannt wird, wenn diese mit einer Anzeige verbunden sind, verboten. Grundlage dieses Unterlassungsgebots waren redaktionelle Fachartikel in zwei Ausgaben einer gratis an Haushalte verteilten Zeitung, in denen d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sinn und Bedeutungsinhalt einer Äußerung richtet sich nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerung für den unbefangenen Durchschnittsadressaten der Äußerung (MR 1995, 137 - Justizausschussvorsitzender; ÖBl 1996, 134 - Leserverblödung; SZ 71/96 = MR 1998, 269 [Korn] - Schweine-KZ uva). Wendungen, die bei verkehrsüblicher flüchtiger Kenntnisnahme zu Missverständnissen f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweitbeklagte war persönlich haftender Gesellschafter der ursprünglich erstbeklagten ***** Dr. Heinrich S***** KG, die mittlerweile mit Einbringungsvertrag vom 28. 8. 1997 in die ***** Dr. Heinrich S***** GmbH - welche mit Zustimmung des Klägers anstelle der KG als Erstbeklagte in den Prozess eingetreten ist (AS 333) - eingebracht wurde. Der Zweitbeklagte ist überdies sowohl Geschäftsführer der Erstbeklagten als auch der Drittbeklagten. Der Kläger ist... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist als Sänger selbstständig tätig; er erhält Aufträge von verschiedenen Veranstaltern, meist von Theaterbetreibern, aber auch von kommunalen Kulturämtern. Die Erstbeklagte ist ein Verein mit Sitz in G*****, der musikalische Darbietungen produziert; der Zweitbeklagte ist der Vereinsobmann. Der Kläger wirkte 1997 an Produktionen der Beklagten mit, und zwar an "The Songs of Andrew Lloyd Webber" und an "Broadway Melody". Beide Produktionen sollten auch 1998... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Notar und hat seinen Amtssitz in G*****. Er ist nach der Einteilung des Gerichtskommissariates für die Bezirke G***** und G*****-Umgebung außerhalb seines Amtssitzes auch für die Marktgemeinde J***** zuständig. Mit Bescheid vom 23. 4. 1997 verpflichtete die Notariatskammer für Steiermark den Beklagten gem § 31 Abs 2 NO, periodische Amtstage in der Marktgemeinde J*****abzuhalten; der Beklagte hatte zuvor ein entsprechendes Ansuchen gestellt.... mehr lesen...
Norm: HGB §128UWG §18
Rechtssatz: Die bisherige Rechtsprechung kann demnach insoweit nicht aufrecht erhalten werden, als sie die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft mit § 128 HGB begründet. Seine Haftung muss jedenfalls dann verneint werden, wenn er am Wettbewerbsverstoß nicht beteiligt war und schon kraft Gesetzes gar keine Möglichkeit hatte, den Wettbewerbsverstoß zu unterbinden. ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte betreibt die Stiftsapotheke S*****; der Zweitbeklagte ist nicht vertretungsbefugter Gesellschafter der Erstbeklagten. Er ist für die Buchhaltung zuständig und weder mit der Herstellung von Arzneimitteln noch mit dem Verkauf in der Apotheke befaßt. Konzessionär der Apotheke ist Mag. Dieter G*****, der unter der Firma "G*****-Pharma" auch ein Einzelhandelsunternehmen betreibt. Er ist vertretungsbefugter Gesellschafter der Erstbeklagten. Die G*****-Ph... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zugabe ist nach ständiger Rechtsprechung ein zusätzlicher Vorteil, der neben der Hauptware (Hauptleistung) ohne besondere Berechnung angekündigt wird, um den Absatz der Hauptware oder die Verwertung der Hauptleistung zu fördern. Dieser Vorteil muß mit der Hauptware (Hauptleistung) in einem solchen Zusammenhang stehen, daß er objektiv geeignet ist, den Kunden in seinem Entschluß zum Erwerb der Hauptware (Hauptleistung) zu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat in der Entscheidung 4 Ob 319/97h die Frage, ob die Werbebeschränkung des § 25 ÄrzteG auch dann anzuwenden ist, wenn eine Krankenanstalt für ärztliche Leistungen wirbt, mit ausführlicher
Begründung: bejaht. Auch schon das Vorliegen einer ausführlich begründeten Entscheidung kann dazu führen, daß keine erhebliche Rechtsfrage mehr vorliegt, wenn - wie hier - keine stichhaltigen Argumente vorgebracht... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Optiker in Graz; die Erstbeklagte, deren alleiniger Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, vertreibt österreichweit in ihren Filialen Optikerwaren sowie Kameras und Fotomaterial, Radio- und Fernsehgeräte, Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte, EDV-Hardware und -Software, Telefone und Telefonzusatzgeräte, Diktaphone und Schreibmaschinen samt Zubehör und Verbrauchsmaterial. Der Brillensektor macht bei der Erstbeklagten 35 % des Gesamtumsatzes aus. Ab Ende Nov... mehr lesen...
Begründung: Am 19.10.1994 verpflichtete sich die Klägerin gegenüber der Beklagten in einem gerichtlichen Vergleich, es ab sofort zu unterlassen, in Prospekten zur Verkaufswerbung für die von ihr unter der Bezeichnung "E*****DESIGN" vertriebenen Türbeschläge das Modell L*****mit der Bezeichnung "H44P8,5" als "Messing poliert" und das Modell L*****zweiteilig mit der Bezeichnung "H44RG8,5" als "Messing verchromt" zu bezeichnen. Nach Abschluß des Vergleiches verfaßte der Geschäfts... mehr lesen...
Norm: WrKAG §24RL "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen ÄrztekammerUWG §18
Rechtssatz: Nach § 24 WrKAG ist es der Beklagten verboten, selbst oder durch andere physische oder juristische Personen bestimmte Informationen zu geben. Das Verbot, durch andere Personen in gesetzwidriger Weise zu informieren, findet sich für den Arzt in Art 6 der Richtlinie "Arzt und Öffentlichkeit". Art 6 leg cit setzt aber nichts anderes fest, als nach § 18 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte betreibt in Wien 6, Mariahilfer Straße 85/87, ein Zahnambulatorium. Die Zweitbeklagte gibt für ihre Mitglieder das Monatsmagazin "Kompetenz" heraus, das in einer Auflage von rund 280.000 Stück in ganz Österreich verbreitet wird. Die Drittbeklagte ist bei der Zweitbeklagten angestellt; sie verfaßte für die Ausgabe Nr. 1/1996 vom 15.1.1996 einen Artikel, der folgenden Inhalt hatte: Die Klägerin begehrt zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Haftung nach § 18 UWG ist wesentlich, daß der Wettbewerbsverstoß "im Betrieb des Unternehmens" der beklagten Partei begangen wurde. Dieser Begriff ist nach ständiger Rechtsprechung weit auszulegen; er ist primär im organisatorischen Sinn zu verstehen und umfaßt deshalb auch die Tätigkeit solcher Personen, die zwar nicht Arbeitnehmer oder Beauftragte des Unternehmens sind, dennoch aber, wenngleich nur in lockerer... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1992 begann der Beklagte mit fünf anderen Universitätsprofessoren bzw Institutsvorständen der Karl-Franzens-Universität in Graz mit der Vorbereitung eines Antrages an den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (im folgenen FWF) zwecks Förderung des interdisziplinär angelegten Spezialforschungsprojektes "Moderne" an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät. Dem in sechs Teilbereiche gegliederten Projekt wurden sechs Projektleiter zugeordnet, die f... mehr lesen...