Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte sind Medieninhaber von zwei österreichischen Boulevardzeitungen. Die Zweitbeklagte ist nach dem außer Streit gestellten Vorbringen der Klägerin „die Komplementärgesellschaft“ der Erstbeklagten; ihre Haftung soll sich nach dem Vorbringen der Klägerin aus „§ 171 UGB“ ergeben. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein in der Zeitung der Erstbeklagten erschienenes Interview, das nach Auffassung der Klägerin zu Unrecht als „Exklusivinterview“ beze... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei „J*****"*****gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Dr. Walter Müller, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. Ernst K*****, 2. Mag. Markus A*****, beide vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Linz, wegen Unter... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der jeden Sonntag in vierzehn Regionalausgaben erscheinenden Gratis-Wochenzeitung „Sonntags-Rundschau" und der an jedem Wochentag in dreizehn Regionalausgaben erscheinenden Wochenzeitung „O*****". Die Letztere ist mit Ausnahme einer Regionalausgabe (der „L*****") eine Kaufzeitung. Die Klägerin veröffentlicht in diesen Medien bezahlte Anzeigen Dritter, die sich an potentielle Kunden im Raum Oberösterreich wenden. Die Erstbeklagte gibt di... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der jeden Sonntag erscheinenden Gratis-Wochenzeitung „Sonntags-Rundschau" und der wöchentlich wochentags in 13 Regionalausgaben erscheinenden Wochenzeitung „Oberösterreichische Rundschau" (mit Ausnahme einer Regionalausgabe eine Kaufzeitung). Die Erstbeklagte gibt die wöchentlich in Oberösterreich in 14 Regionalausgaben erscheinende Gratis-Zeitung „Tips" heraus. Die Zweitbeklagte gibt die Gratis-Tageszeitung „Oberösterreichs Neue" herau... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Berechtigte mehrerer Marken, die die Buchstabenfolge „ÖWD" enthalten, und Inhaberin der Domains „www.oewd.at" und „www.owd.at", unter denen sie ihre Dienstleistungen im Bereich Bewachungs- und Schutzdienste bewirbt. Die Beklagte bietet unter ihrer Domain „www.t*****.de" Dienstleistungen in den Bereichen Veranstaltungsschutz, Objektschutz, Personenschutz, Arbeitsschutz sowie Anlagen- und Maschinensicherheit an. Berechtigte Inhaberin der Domain „www.öwd.at... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Beklagten halten die von den Vorinstanzen als erwiesen angenommene Markenverletzung (Ausschenken einer anderen als der angebotenen und auch bestellten Original-Limonade der Klägerin) deshalb für nicht bescheinigt, weil es sich dabei um eine technische Frage handle, die nur durch ein - im Anlassfall nicht vorliegendes - Gutachten eines Sachverständigen beantwortet werden könne. Rechtliche Beurteilung 1.2. Beweisregeln dahin, dass bestimmt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt in K***** am R***** einen Campingplatz. In dessen unmittelbarer Nachbarschaft liegt ein Campingplatz, den der Zweitbeklagte vom erstbeklagten Grundstückseigentümer gepachtet hat. 2004 war der Campingplatz des Klägers im ADAC-Camping-Caravaning-Führer als Teilnehmer des „ADAC-Spartipp" angeführt; Inhaber von ADAC-Spartipp-Scheinen bezahlten vom 1. 3. bis 31. 3. sowie vom 1. 10. bis 30. 11. pro Nacht 13 EUR zuzüglich Kurtaxe für Stellplatz, War... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Reinhard H*****, vertreten durch Prof. DI Mag. Andreas O. Rippel, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Rudolf A*****, vertreten ... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Für die Passivlegitimation nach § 18 UWG sind nur die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend. Erweckt jemand den Anschein, der wettbewerbswidrig Handelnde sei in seinem Unternehmen tätig und/oder er könne auf ihn Einfluss nehmen, obwohl dies in Wahrheit nicht zutrifft, so kann dies seine Haftung nicht begründen. Entscheidungstexte 4 Ob 249/05d Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte, eine Gesellschaft mbH & Co KG, liefert Text und Bild für den redaktionellen Inhalt einer auflagenstarken Tageszeitung. Sie scheint im Impressum dieser Zeitung als Medieninhaberin auf. Die Inhalte werden elektronisch an ein Unternehmen übermittelt, das den redaktionellen Teil mit den Anzeigen zur Zeitung zusammenstellt, wobei die Anzeigen von diesem Unternehmen akquiriert werden. Die Herstellung der Zeitung und deren Vertrieb, wozu auch der Verk... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile vertreiben Whirlpools. Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke „Armstark" mit Priorität vom 19. 5. 2004. Die Marke ist unter anderem für die Klasse 11 (Whirlpools) geschützt. Die Klägerin ist auch Inhaberin der Domains „armstark.at", „armstark.com.", „armstarkwhirlpools.at", „armstarkwhirlpools.com", „armstark-whirlpools.at" und „armstark-whirlpools.com". Sie bietet auf ihrer Website „www.armstark.com" Whirlpools an. Auf diese Website wird auch bei E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte macht in ihrer Zulassungsbeschwerde geltend, die Entscheidung des Rekursgerichts stehe zu jener Rechtsprechung in Widerspruch, wonach Wettbewerbswidrigkeit im Sinne des § 2 UWG nicht gegeben sei, wenn - wie im vorliegenden Fall - Aktionsangebote noch angemessene Zeit nach Beginn des Aktionszeitraums vorrätig gewesen seien. Die Beklagte macht in ihrer Zulassungsbeschwerde geltend, die Entscheidung des Rekurs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin produziert und vertreibt eine Serie von 14 Blechdosen unter der Gesamtbezeichnung "LES BOîTES A ....", deren Deckel und Seitenflächen mit bunten, Kinderzeichnungen nachempfundenen Motiven dekorativ bemalt und mit Beschriftungen in einer Schreibschrift mit kindlichem Charakter, die - wie die Bildmotive - auf den vorgesehenen Verwendungszweck hinweisen, versehen sind. Die Entwürfe für die Gestaltung der Dosen stammen von der Zweitklägerin. Die D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Christian Hopp, Rechtsanwalt in Feldkirch, gegen die beklagten Parteien 1. S*****AG, *****, und 2. Dr. Gerhard D*****,... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 22. 7. 2002 beim Bezirksgericht K***** eingebrachten Klage begehrt der Kläger das Urteil, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, den Abbau von Schotter, Sand und Kies auf den Grundstücken 1296/1, 1321/1, 1321/2, 1322/1 und 1322/2 je Grundbuch *****K***** in einer über das in den einen integrierenden Bestandteil des Klagebegehrens bildenden Schnittplänen der Firma P***** Gesellschaft m. b.H., Bau und Beton KG, mit strichlierten Linien dargestellte und als... mehr lesen...
Begründung: 1. Zu den Rekursen beider Parteien gegen den Aufhebungsbeschluss Die Klägerin ist ein kroatischer Tabakkonzern, der auch im Bereich des Tourismus tätig ist. Der Erstbeklagte ist Hotelier; er ist über eine Holding-GmbH faktisch Mehrheitseigentümer der Gesellschaft, die auf der Katarinen-Insel vor Rovinj ein Hotel betreibt. Weitere Gesellschafterin ist eine Gesellschaft, an der die Klägerin mehrheitlich beteiligt ist. Zwischen dieser Gesellschaft und der das Hotel auf de... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Dem Urheber steht im Zweifel dann ein Beteiligungsrecht zu, wenn seine Schöpfung zur Erzielung von Einnahmen weiterverwendet wird. Entscheidungstexte 4 Ob 249/03a Entscheidungstext OGH 10.02.2004 4 Ob 249/03a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118593 Dokument... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Verwertungsgesellschaft ist (ausschließlich) berechtigt, Werknutzungsbewilligungen zur öffentlichen Aufführung von Werken der Tonkunst gegen Entgelt zu erteilen. Der Beklagte betreibt ein Gastlokal in Form eines Pizzarestaurants. Er hatte den mit der Klägerin zunächst abgeschlossenen Vertrag zum 30. 4. 2001 aufgelöst und die damals im Schankbereich befindliche Stereoanlage bestehend aus Verstärker, CD-Regler und Kassettendeck im Mai 2001 abmontier... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Gibt ein Unternehmer ihm übertragene Mehrwertnummern entgegen einem gesetzlichen Verbot, das dem Zweck dient, Klarheit über den Betreiber der Nummern zu sichern und diesen auch wirksam zur Verantwortung ziehen zu können, weiter, hat er für die Handlungen der Erwerber der Nummern gemäß §18 UWG einzustehen. Entscheidungstexte 4 Ob 217/03w Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt eine Telekommunikationsanlage, mit der sie Telekommunikationsdienste verwaltet und Daten überträgt. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit hatte sie einzelne Mehrwertnummern, die sie selbst von den Diensteanbietern AMTS Telefon- und Marketing Services GmbH (im Folgenden AMTS) und UTA Telekom AG (im Folgenden UTA) übertragen erhalten hatte, an zwei in England ansässige Unternehmen (die St***** Ldt und die K***** Ldt) weitergegeben. AMTS und UTA hatte... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Hat der Kläger sein Begehren auf Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung damit begründet, das Publikum sei über den Gesetzesverstoß der Beklagten aufzuklären, bedarf es bei festgestelltem Rechtsbruch keiner zusätzlicher Behauptungen und Beweise zum Veröffentlichungsbegehren. Entscheidungstexte 4 Ob 209/03v Entscheidungstext OGH 18.11.2003 4 Ob 209/03v ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt - ebenso wie die Drittbeklagte - Magnetfeldtherapiegeräte in Österreich. Die Erstbeklagte ist in die Vertriebsorganisation der Drittbeklagten eingebunden. Diese verkauft ihre Magnetfeldtherapiegeräte über ein "Vertriebsnetzwerk", das einem Stufenvertriebssystem nachgebildet ist. Das bedeutet, dass mit fortschreitendem Vertriebserfolg der einzelne Verkäufer in einer Hierarchie aufsteigt, wodurch sich einerseits sein Provisionssatz erhö... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Entscheidung 4 Ob 103/88 (= RdW 1989, 192) widerspreche. Nach dieser Entscheidung habe der Inhaber eines Unternehmens für den Inhalt eines redaktionellen Artikels zu haften, den eine Zeitung neben einem entgeltlichen Inserat dieses Unternehmens abdrucke. Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung 4 Ob 103/88 ausgesprochen, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr.Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Reinhard Tögl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Graz, wider die beklagte ... mehr lesen...
Begründung: Im Ministerrat vom 14. 05. 2002 beschloss die Österreichische Bundesregierung, den Bundesminister für Finanzen zu ermächtigen, die Staatliche Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft zu beauftragen, 100 % der Aktien der Österreichischen Postbus AG an die Österreichischen Bundesbahnen abzugeben. Ein dementsprechender Beschluss samt Auftrag an den Vorstand wurde in der Hauptversammlung der ÖIAG am 06. 06. 2002 gefasst. Der Bundesminister für Finanzen führte in s... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. F***** GmbH, 2. F.***** GmbH, *****, beide vertreten durch Dr. Peter Lambert, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteie... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Ein Großhändler, der vom Erzeuger Waren kauft und diese weiterverkauft, wird als Auftraggeber eines Inserats nicht im Betrieb des Unternehmens des Erzeugers tätig, weil die zwischen einem Erzeuger und einem Großhändler zustandekommenden Kaufverträge regelmäßig keine rechtliche Möglichkeit eröffnen, auf das Werbeverhalten des Großhändlers Einfluss zu nehmen. Mit einem Lieferboykott wird keine vertragliche Befugnis ausge... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Hat der Unternehmer für das weisungswidrige Verhalten eines Außendienstmitarbeiters einzustehen, dessen Aufgabe es ist, dem Unternehmen Kunden zuzuführen, so kommt es nicht auf eine - bei weisungswidrigem Verhalten regelmäßig nicht vorliegende - Wettbewerbsabsicht des Unternehmers an, sondern maßgebend ist, ob der Mitarbeiter in der Absicht handelt, den Wettbewerb des Unternehmers zu fördern. Die fehlende Wettbewerbsab... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt einen Handel mit Forstseilwinden und Forstgeräten; die Beklagte vertreibt Seilwinden und Forstanhänger. Die Seilwinden beider Streitparteien werden auch in Südtirol verkauft. Die Firma der Beklagten lautete bis 1999 "K***** K***** Gesellschaft mbH". In den Ausgaben der Druckschrift "Südtiroler Landwirt" vom 2. 3. 2001, 16. 3. 2001, 30. 9. 2001 und 13. 4. 2001 war ein Inserat mit folgendem Text eingeschaltet: "Original K***** Forstseilwinden bei k***... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien betreiben Telekommunikationsdienste. Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin der Post und Telekom Austria AG. Die Beklagte wurde 1998 gegründet. Sie wirbt intensiv um Kunden im Festnetzbereich. Die Beklagte bedient sich bei der Werbung um Kunden der Z*****GmbH, die ihrerseits mit zwei anderen Unternehmen zusammenarbeitet. Die Z*****GmbH hat der Beklagten bisher insgesamt 60.000 Kunden zugeführt. Sämtliche Vertriebspartner der Beklagten sind angewiesen, b... mehr lesen...