Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Meinung der Rechtsmittelwerber hängt die Entscheidung im vorliegenden Fall von den in den Zulassungsbeschwerden aufgezeigten Rechtsfragen nicht mehr ab: Die Rechtsmittelwerber übersehen, daß zur Klageführung nach § 7 UWG das herabgesetzte Unternehmen, also der Verletzte, berechtigt ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob zwischen ihm und dem Verletzer ein Wettbewerbsverhältnis besteht (SZ 63/110 ua; zu... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kläger haben sich unter der Bezeichnung "T & M Werbepartner" bzw "T & M" zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zusammengeschlossen und bringen seit 1988/1989 jährlich unter der Bezeichnung "Das Bunte Branchentelefonbuch" oder "Das Bunte Branchenbuch" Telefonbücher für Graz und die Obersteiermark heraus, welche - durch entgeltliche Werbeeinschaltungen finanziert - gratis an die in Betracht kommenden Haushalte abgegeben werden. Die Viertbekla... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zweitbeklagte war und ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten, welche zum Zeitpunkt der beanstandeten - groß aufgemachten - Werbeaktion in den Ausgaben der "N***** Zeitung" vom Montag, dem 15.1.1990, bis zum Freitag, dem 19.1.1990, und vom Sonntag, dem 21.1.1990, Medieninhaberin dieser Tageszeitung war. Die Zweitbeklagte ist darüberhinaus auch persönlich haftende Gesellschafterin der - unter der al... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Hermann L*****, vertreten durch Dr.Dietrich Clementschitsch und andere Rechtsanwälte in Villach, wider die beklagte Partei Sieglinde R*****, vertreten durch Dr.Hans Gradischnig, Rechtsanwalt... mehr lesen...
Norm: RabG §12UWG §18
Rechtssatz: Für die wettbewerbsrechtliche Haftung von Gehilfen ist das Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten Unternehmer und dem Dritten maßgebend. Entscheidungstexte 4 Ob 16/92 Entscheidungstext OGH 18.02.1992 4 Ob 16/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0071913 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Verlegerin der periodischen Druckschriften "N*****" und "K*****". Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der periodischen Druckschrift "D*****". In der Nummer 48 des Jahrganges 1989 der Zeitschrift "D*****" vom 30. November 1989 kündigte die Beklagte auf der Titelseite neben einer von Erich Sokol stammenden Karikatur folgendes an: "Österreichs Starkarikaturist Erich Sokol malt ab der nächsten Ausgabe die politische Karikatur der WOC... mehr lesen...
Norm: UWG §18UWG §28
Rechtssatz: Haben die Teilnehmer des Preisausschreibens die Lösungen auf ein Postfach einzusenden, das auf den Namen der Zeitschrift kombiniert mit der Firma des veranstaltenden Unternehmens als Kennwort lautet reicht dies (für sich allein) für die Annahme einer Beteiligung an der Werbung (im Sinne einer Gemeinschaftswerbung) nicht aus; mit dem (allfälligen) Zurverfügungstellen eines eigenen Postfaches wurde die Funktion al... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Schinko als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei M*****gesellschaft m.b.H. & Co KG, ***** vertreten durch Dr. Gottfried Korn, Rechtsanwalt in Wien, wider die verpflichtete Partei D*****gesellschaft m.b.H., ***** vertreten durch Dr. Mich... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Würde für die Unternehmerhaftung bereits genügen, daß die Handlungen des Dritten den geschäftlichen Interessen des Unternehmers nützen, so müßte jeder Unternehmer für alle Wettbewerbshandlungen Dritter einstehen, die sie im Zusammenhang mit dem (Weitervertrieb) Vertrieb der von ihm bezogenen Waren vornehmen, sofern dadurch der Absatz dieser Ware gefördert worden ist. Eine solche Haftung liefe im Ergebnis auf eine uferl... mehr lesen...
Begründung: Im März 1990 wurde die Ausgabe Nr 1 der "KRANKENHAUSNACHRICHTEN" auf dem Postweg "An einen Haushalt" kostenlos versendet; nach dem Impressum dieser Zeitschrift war ihr Medieninhaber, Herausgeber und Finanzierer der "Betriebsrat des A.ö.Krankenhauses Z*****". Mit der Behauptung, daß der beklagte Betriebsrat in der Absicht, fremden Wettbewerb zu fördern, in der genannten Zeitschrift drei namentlich genannte behandelnde Ärzte sowie bestimmte Heilbehelfe reklamehaft hervor... mehr lesen...
Begründung: Mit der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 20. 2. 1990, 37 Cg 306/89-7, wurde den Gegnern der gefährdeten Partei 1.) D*****gesellschaft mbH & Co KG und 2.) D*****gesellschaft mbH verboten, in der periodischen Druckschrift "D*****" entgeltliche Einschaltungen, insbesondere über Gelierzucker, zu veröffentlichen, wenn diese Ankündigungen nicht als "Anzeige", "entgeltliche Einschaltung" oder "Werbung" gekennzeichnet sind, es sei denn, daß Zweifel ü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, ist Medieninhaberin, die Drittbeklagte - ihre persönlich haftende Gesellschafterin ist die Viertbeklagte - Verlegerin der "N***** Zeitung" mit der Regionalausgabe "S*****". Der "S*****" vom 11.6.1989 war ein farbiger Prospekt mit der Abbildung einer Sonnenbrille und dem Text "LASSEN SIE SICH NICHT BLENDEN! 420.000... mehr lesen...
Norm: AktG §15 Abs1GmbHG §115UWG §14 CUWG §18
Rechtssatz: Aus dem bloßen Bestehen eines Konzerns kann noch nicht die Haftung von Geschäftsführern der beherrschenden Unternehmen für wettbewerbswidrige Handlungen irgendeines dem Konzern angehörenden, rechtlich selbständigen Unternehmens abgeleitet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 1/91 Entscheidungstext OGH 12.02.1991 4 Ob 1/91 Veröff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin der Monatszeitschriften "R*****" und "B*****". Die zweitbeklagte GmbH & Co KG, deren Komplementärin die drittbeklagte GmbH ist - der Viert- und der Fünftbeklagte sind deren Geschäftsführer -, besorgt den Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften aus den Verlagen der "W*****-Gruppe" sowie mehrerer anderer, zum Teil bedeutender Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §26UWG §14 CUWG §18
Rechtssatz: Die Haftung juristischer Personen für deliktisches Verhalten Dritter setzt aber schon begrifflich voraus, daß sie zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Tatbestandes bereits entstanden waren; vor dem Zeitpunkt ihrer Entstehung kann eine juristische Person keineswegs deliktsfähig sein. Das wird bei einem deliktischen Organverhalten schon deshalb keine Schwierigkeiten bereiten, weil die Organstellung entwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Geschäftsanteile der klagenden Genossenschaft werden zu fast 100 % vom Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften in Niederösterreich, von der Oberösterreichischen Warenvermittlung, dem Raiffeisenverband Salzburg, dem Steirischen Landwirteverband und dem Raiffeisen-Warenverband Tirol, sowie von den Raiffeisenverbänden Kärnten, Burgenland und Vorarlberg gehalten, Zweck der Klägerin ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder; ihr Unternehmensgegenst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Dachorganisation sämtlicher Lagerhausgenossenschaften in Oberösterreich. Ihre Geschäftsanteile werden (ua) von den 28 oberösterreichischen Lagerhausgenossenschaften als Mitgliedern gehalten. Zweck der Klägerin ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder, insbesondere durch folgende Tätigkeiten: a) Beschaffung und Abgabe von Waren aller Art, insbesondere von land- und forstwirtschaftlichen Betriebserfordernissen; b) Bearbeitung, Vera... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Dachorganisation sämtlicher Lagerhausgenossenschaften in Oberösterreich. Ihre Geschäftsanteile werden (ua) von den 28 oberösterreichischen Lagerhausgenossenschaften, darunter auch von der Lagerhausgenossenschaft Eberschwang, als Mitglieder gehalten. Zweck der Klägerin ist die wirtschatliche Förderung ihrer Mitglieder, die insbesondere durch folgende Tätigkeiten erreicht wird: 1) Beschaffung und Abgabe von Waren aller Art, insbesondere von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt ein Unternehmen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Gütern mit Luftfahrzeugen. Die Beklagte ist eine seit dem 9. Dezember 1988 zu HRB 6246 des Landesgerichtes Innsbruck registrierte GmbH; Gegenstand ihres Unternehmens ist u.a. die Beförderung von Personen und Gütern mit Luftfahrzeugen sowie mit sonstigen Beförderungsmitteln aller Art. Eine zum Betrieb eines Luftbeförderungsunternehmens erforderliche Beförderungsbewilligung gem... mehr lesen...
Norm: MedienG §2MedienG §3UWG §18
Rechtssatz: Haftung des Zeitungsunternehmens für Journalisten bei herabsetzenden Behauptungen: Es trifft nicht zu, daß die Leser einer Meinung, die in einem namentlich gezeichneten Zeitungsartikel geäußert wird, nicht als Erklärung des Medieninhabers, sondern nur als solche des Journalisten vertreten; in Wahrheit werden vielmehr Zeitungsartikel in aller Regel der jeweiligen Zeitung zugeordnet, während die Namen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Verlegerin der "Neuen Kronen-Zeitung". Die ursprüngliche Erstbeklagte - "DIE G*** W***" - Zeitschriftengesellschaft m.b.H. & Co. KG (im folgenden kurz: "G*** W***"-KG) war Verlegerin und Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Die ganze Woche". Mittlerweile hat die Beklagte, welche Komplementärin der "G*** W***"-KG gewesen und als Zweitbeklagte in Anspruch genommen worden war, nach dem Ausscheiden des Kommanditisten das gesamte Unternehm... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitbeklagte ist die Medieninhaberin der "Neuen Kronen-Zeitung"; die Erstbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Zweitbeklagten. Die "Neue Kronen-Zeitung" hatte bereits im Jahre 1986 - in ihren Ausgaben vom 23., 24., 25., 29.5. und vom 4.6.1986 - in verschiedenen Artikeln über die Klägerin berichtet und dazu wiederholt deren Lichtbild veröffentlicht. Gegenstand dieser Berichte war, daß die Klägerin unberechtigt als Psychotherapeutin, Magister der Pha... mehr lesen...
Norm: UWG §14 CUWG §18
Rechtssatz: Der Gesellschafter einer GmbH kann schon im Hinblick auf die besondere Haftungsstruktur dieser Gesellschaftsform wegen der Unterlassung der Beendigung der wettbewerbswidrigen Werbung eines beauftragten Unternehmens grundsätzlich nicht selbst gegenüber Dritten haftbar gemacht werden. Ein derartiger Haftungsdurchgriff der Mitbewerber einer GmbH käme nur in Ausnahmefällen, etwa bei einem Mißbrauch der Gesellschaf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte übt im Standort Wien 6, Mariahilferstraße 39, das gebundene Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z 25 GewO 1973, beschränkt auf den Kleinhandel, aus; sie betreibt den Detailhandel mit Radio- und Elektrowaren. Der Zweitbeklagte ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Erstbeklagten. Die Drittbeklagte ist die Ehegattin des Zweitbeklagten und gewerberechtliche Geschäftsführerin der Erstbeklagten; sie ist an deren Stammkapital als Gesellscha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hatte mit seinem Beschluß vom 12. Juli 1989, 3 Ob 70, 71/89, über einen völlig gleichartigen Sachverhalt wie hier zu entscheiden. Da der Beschluß eine Exekutionssache betraf, an der dieselben Parteien und Parteienvertreter beteiligt waren und die von denselben Gerichten (zu 11 E 2603/89 des Erstgerichtes und 26 R 323/89 des Rekursgerichtes) zu entscheiden war, genügt es, auf die
Begründung: dieses Besc... mehr lesen...
Norm: EO §7 AcEO §355 XIVUWG §15UWG §18
Rechtssatz: Das Gebot der Unterlassung wettbewerbswidriger Ankündigungen in einer von der verpflichteten Partei herausgegebenen Zeitschrift umfaßt nicht nur die eigentliche Herausgabe der Zeitschrift, sondern auch deren Vertrieb. Der Verstoß liegt dabei in der Unterlassung geeigneter Maßnahmen, den zB durch Zeitschriftenhändler erfolgenden Vertrieb einzustellen; diesfalls liegt an jedem Tag des weiteren V... mehr lesen...
Begründung: Gemäß einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 7. Februar 1989, 17 Cg 12/89-4, der verpflichteten Partei zugestellt am 14.Februar 1989, wurde dieser verboten, in der von ihr herausgegebenen Zeitschrift B*** oder auf einer dieser Zeitschrift beigegebenen Karte dem Besteller eines B***-Abonnements eine Flasche besten französischen Cognacs gratis in Aussicht zu stellen oder zu geben oder geben zu lassen oder sonst im Zusammenhang mit der Bestellung eines B***... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Die persönlich haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft haften für die sich aus Wettbewerbsverstößen ergebenden Unterlassungsansprüchen neben der Gesellschaft - mehrere Unterlassungspflichtige allerdings nicht zur ungeteilten Hand (ÖBl 1978,154; ÖBl 1981,51) - gemäß § 18 UWG, §§ 128, 161 HGB, auch wenn sie an dem Wettbewerbsverstoß nicht beteiligt waren. (vgl SZ 31/96; SZ 38/214; ÖBl 1958,45; ÖBl 1961,22; ÖB... mehr lesen...
Norm: HGB §128UWG §15UWG §18
Rechtssatz: Die Ablehnung der Haftung des an einem Wettbewerbsverstoß nicht beteiligten Gesellschafters einer OHG für die sich daraus ergebenden Unterlassungsansprüche würde zu dem unbilligen Ergebnis führen, daß ein solcher Gesellschafter auch nicht für den - gemäß § 15 UWG vom Unterlassungsanspruch umfaßten - Beseitungsanspruch haften würde; in diesem Umfang sichert nämlich die Haftung des Gesellschafters schon pr... mehr lesen...
Begründung: Statutarischer Zweck des klagenden Vereins ist es, den seriösen Geschäftsverkehr im Teppichhandel durch "geeignete Maßnahmen" zu fördern. Diese Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet; sie beschränkt sich nicht auf das Abmahnen von Wettbewerbsverstößen, sondern erstreckt sich auch auf die Klärung wettbewerbsrechtlicher Streitfragen. Mitglieder des Klägers sind Gewerbetreibende, die den Handel mit handgeknüpften Teppichen betreiben, sofern sie Mitglieder der Bundeskamm... mehr lesen...