Norm: UWG §14 B1
Rechtssatz: Verstöße gegen die guten Sitten können nicht nur von Mitbewerbern im Sinne des § 14 UWG, sondern auch von den unmittelbar Verletzten mit Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 2/92 Entscheidungstext OGH 14.01.1992 4 Ob 2/92 Veröff: MR 1992,122 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZugG §1
Rechtssatz: Ein Zugabenverbot mit den Worten "beim Vertrieb einer Zeitschrift, insbesondere der Zeitschrift ..." kann im Interesse der Vermeidung allzu leichter Umgehungen des Unterlassungstitels selbst dann erlassen werden, wenn der belangte Täter belangte Täter bisher nur Medieninhaber oder Verleger bloß einer einzigen Zeitschrift war. Entscheidungstexte 4 Ob 108/... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1
Rechtssatz: § 14 UWG soll den Kreis der zur Klageführung Berechtigten erweitern, nicht aber die Klageberechtigung konkret Betroffener in den Fällen der §§ 1, 2, 3, 6 a und 10 UWG abschließend regeln; die Aktivlegitimation konkret Beeinträchtigter bestimmt sich nach dem Schutzbereich der übertretenen
Norm: . Auch in diesen Fällen ist aber - wie sich aus den einzelnen Tatbeständen ergibt - ein (konkretes) Wettbewerbsverhältnis erf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In den 70er-Jahren wurde am Neusiedler See im Gebiet der Großgemeinde W***** - in der Baustufe 1 auf den Halbinseln I und II und in der Baustufe 2 auf den Halbinseln III und IV - das Feriendorf "Seepark W*****" errichtet. Die einzelnen Objekte bestehen jeweils aus einem Eigentumshaus sowie Miteigentumsanteilen an Gemeinschaftsflächen und 13 mietbaren Ferienhäusern, die rechtlich eine Einheit bilden. Seit der Eröffnung des Feriendorfes im Frühjahr 1977 verwalte... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1UWG §14 B2
Rechtssatz: "Unternehmer" sind Betreiber von Urproduktion, Landwirtschaft und Forstwirtschaft und dergleichen. Entscheidungstexte 4 Ob 137/91 Entscheidungstext OGH 17.12.1991 4 Ob 137/91 Veröff: SZ 64/177 = EvBl 1992/91 S 412 = ÖBl 1992,35 = WBl 1992,168 = ecolex 1992,250 f European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B2
Rechtssatz: Der Verpächter ist selbst - im weitesten Sinn - unternehmerisch tätig und am Erfolg des ihm weiterhin gehörenden Unternehmens unmittelbar interessiert; ihm ist daher auch die Befugnis zuzubilligen, gegen irreführende Angaben im Sinne des § 2 UWG einzuschreiten, die sein Unternehmen beeinträchtigen können. Entscheidungstexte 4 Ob 137/91 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1UWG §14 B2
Rechtssatz: "Unternehmer" sind auch die Angehörigen freier Berufe wie Rechtsanwälte, Ärzte, Schriftsteller usw. Entscheidungstexte 4 Ob 137/91 Entscheidungstext OGH 17.12.1991 4 Ob 137/91 Veröff: SZ 64/177 = EvBl 1992/91 S 412 = ÖBl 1992,35 = WBl 1992,168 = ecolex 1992,250 f European Case Law Identifie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der an seine Ehefrau verpachteten Pension "Haus K*****", die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer und Betreiber der "Pension A*****"; beide Pensionen liegen in P***** nahe dem Wörthersee. Die Parteien sind - je zur Hälfte - Miteigentümer der an den Wörthersee (Grundstück Nr. 993/1 KG P*****) angrenzenden Grundstücke Nr. 943/9 und 993/4. Dort ist - schon auf dem See - eine aus Badehütte und Liegeplateau bestehende Badeanlage errichtet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt sei 1961 im Ortsteil K***** der Gemeinde L***** einen Gasthof- und Pensionsbetrieb, welcher seit einem Aus- und Umbau im Jahre 1972 zu den bestausgestatteten Betrieben dieser Gemeinde gehört. Der Beklagte ist ein mit Bescheiden der Sicherheitsdirektion für die Steiermark vom 11.10.1966 und 27.3.1987 nicht untersagter Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn berechnet ist und der die Erfüllung örtlicher Fremdenverkehrsaufgaben bezweckt; sei... mehr lesen...
Begründung: Am 28. und 29. April 1988 erteilte das Bundesministerium für Landesverteidigung (im folgenden BMLV) der C***** Trickfilm Gesellschaft mbH auf Grund deren Anbots den Zuschlag zur Lieferung der beiden "Tonbildschauen" TBS-08 "ABC-Selbstschutz" und TBS-09 "ABC-Beobachtung", jeweils bestehend aus 71 Dias und einer einseitig bespielten Compact-Musikkassette in einer Auflage von je 170 Stück, an das Heeres-Feldzeuglager Wien. Die dem jeweiligen Zuschlag beigelgte Leistungsbesc... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1UWG §14 B1
Rechtssatz: Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch kann nur zusammen mit dem Unternehmen übertragen werden. Auf eine dem österreichischem Recht fremde gewillkürte Prozessstandschaft würde es hinauslaufen, wollte man gestatten, dass das Unternehmen und damit als Zubehör desselben der von ihm nicht zu trennende Unterlassungsanspruch noch in der Verfügungsmacht der klagende Partei stünden, das Recht der Durchse... mehr lesen...
Begründung: Am 27. März 1990 brachte eine K*****-Verlag Gesellschaft mbH & Co KG als Medieninhaberin der periodischen Druckschrift N***** eine Unterlassungsklage ein. Das Erstgericht wies den mit der Klage verbundenen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ab. Mit Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz vom 8. August 1990 wurde aber die einstweilige Verfügung in eingeschränktem Umfange erlassen. Am 4. Oktober 1990 beantragte eine mit der klagenden Partei nicht ident... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Schinko als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei M*****gesellschaft m.b.H. & Co KG, ***** vertreten durch Dr. Gottfried Korn, Rechtsanwalt in Wien, wider die verpflichtete Partei D*****gesellschaft m.b.H., ***** vertreten durch Dr. Mich... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Klagebegehren, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, "alle Maßnahmen zu unterlassen, die eine Beeinträchtigung der Wasserbenützungsrechte der Klägerin hinsichtlich der Quellen 3, 6 und 7 im Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 7.10.1971 herbeiführen", verband die klagende Partei den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, "zur Sicherung des Unterlassungsanspruches der klagenden und gefährdeten Partei wider die Beklagten und G... mehr lesen...
Begründung: Im März 1990 wurde die Ausgabe Nr 1 der "KRANKENHAUSNACHRICHTEN" auf dem Postweg "An einen Haushalt" kostenlos versendet; nach dem Impressum dieser Zeitschrift war ihr Medieninhaber, Herausgeber und Finanzierer der "Betriebsrat des A.ö.Krankenhauses Z*****". Mit der Behauptung, daß der beklagte Betriebsrat in der Absicht, fremden Wettbewerb zu fördern, in der genannten Zeitschrift drei namentlich genannte behandelnde Ärzte sowie bestimmte Heilbehelfe reklamehaft hervor... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein bestätigendes Urteil liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Rechtliche Beurteilung Die Beklagten haben in erster Instanz die Eigenschaft des Klägers als Wettbewerbsverband im Sinne des § 14 UWG nicht in Abrede gestellt; sie haben vielmehr ihren Einwand d... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitbeklagte und Günther S***** waren Angestellte der Klägerin, in deren Salzburger Zweigniederlassung sie tätig waren. Die Klägerin übt das Speditionsgewerbe aus. Die Angestelltentätigkeit des Zweitbeklagten bei der Klägerin endete am 31.7.1990. Günther S***** kündigte der Klägerin Ende Juli 1990 zum 31.8.1990. Am 2.8.1990 wurde die erstbeklagte Gesellschaft mbH gegründet; den Gesellschaftsvertrag schlossen fünf Gesellschafter, darunter der Zweitbeklagte und Günt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte betreibt in einer größeren Anzahl von "f*****-Märkten" in Vorarlberg den Einzelhandel mit Lebensmitteln; die Zweitbeklagte ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur noch eines von ursprünglich drei Unterlassungsbegehren des klagenden Wettbewerbsverbandes (§ 14 UWG), mit welchem er die Verurteilung der beiden Beklagten zur Unterlassung von Ankündigungen in Werbeinseraten beantragt, wonach "der Bek... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der österreichweit, zum Teil in Mutationsausgaben erscheindenden Tageszeitung "N***** Zeitung"; es handelt sich dabei um die auflagenstärkste Zeitung Österreichs. Die Affäre um Udo Proksch und den Untergang des Frachtschiffes "Lucona" stießen in Österreich, insbesondere nach der Verhaftung des Udo Proksch und der gegen ihn erhobenen Anklage, auf ein nachhaltiges Interesse der Öffentlichkeit. Diese Umstände fanden ihren Widerhall in eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt als Facharzt für Innere Medizin in E*****, eine Ordination, die - mit Ausnahme einer zur invasiven Diagnostik erforderlichen Herzkatheter-Anlage - über nahezu alle für dieses Fachgebiet erforderlichen Diagnoseeinrichtungen - wie etwa Sonograph (Echokardiograph), Ergometrie und Labordiagnostik (für Blutbefunde, Hormonbestimmungen etc) - verfügt. Der beklagte Ordenskonvent betreibt im Rahmen seines Allgemeinen Öffentlichen Krankenhauses in E*... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Ein Unterlassungsgebot ist dann zu weit gefasst, wenn der Beklagte damit zu Unterlassungen verurteilt worden ist, zu denen er bei richtiger Auslegung des materiellen Rechtes nicht verpflichtet wäre. Entscheidungstexte 4 Ob 22/91 Entscheidungstext OGH 09.04.1991 4 Ob 22/91 Veröff: WBl 1991,264 4 Ob... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Verlegerin, die Zweitklägerin ist Medieninhaberin der "N***** K*****-Zeitung" (im folgenden kurz: K*****-Zeitung). Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Druckschrift "D*****". Im Auftrag der Klägerinnen stellte die Werbeagentur ***** P***** einen Kinospot her, welcher Teil der Werbekampagne " ... uns ist nichts zu heiß" war. Mit diesem Werbespot "Brennendes Zündholz" wurde in allen österreichischen Kinos für die "K*****-Zeitung" geworbe... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Bei der Auswahl der Zugabe kommt es dem Unternehmer, der sie ankündigen oder gewähren will, im allgemeinen nicht so auf die besondere Beschaffenheit der Ware (Gebrauchswert), sondern auf deren (Tauschwert) Wert an; wird ihm eine bestimmte Zugabe untersagt, dann kann er dieses Verbot nur allzu leicht durch Verwendung einer anderen Ware als Zugabe umgehen. Daß diese Ware (Leistung) qualitativ ähnlich sei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIUWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Ein Weg, dem Verpflichteten die Umgehung von Unterlassungsgeboten nicht allzu leicht zu machen, liegt darin, die tatsächlich verübte Handlung bei ihrer Beschreibung allgemeiner zu fassen und ihr so einen breiteren Rahmen zu geben. Dabei muss der Kern der Verletzungshandlung so erfasst sein, dass unter den Schutzumfang des Unterlassungsanspruches nicht nur völlig gleichartige Ha... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Bei der Frage, wie weit das Unterlassungsgebot zu reichen hat, wird immer auf die Umstände des einzelnen Falles abzustellen sein; dabei kommt es insbesondere auf die Natur des Verstoßes und das bisherige Verhalten des Beklagten, aber auch auf eine Abwägung der Interessen beider Parteien an: Macht etwa ein Unternehmer eine unrichtige Angabe über bestimmte Eigenschaften einer seiner Waren, dann ergibt si... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIZPO §226 IIB12UWG §1 AUWG §7 AUWG §14 A1
Rechtssatz: Dem Klageberechtigten steht ein Anspruch auf Unterlassung solcher Verletzungshandlungen zu, die vom Beklagten oder einem Dritten in einer dem Beklagten zurechenbaren Weise begangen worden sind oder - wenngleich das nur in neueren Gesetzen ausdrücklich gesagt wird (§ 81 Abs 1 UrhG; § 147 Abs 1 PatG idF Nov 1977) - drohend bevorstehen. Gegenstand des Urteilsantrages und Urtei... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Wird etwa einem Beklagten - wenn auch in Verbindung mit einem konkreten Einzelverbot ("insbesondere ...") - geboten, "irreführende" oder "kreditschädigende" Behauptungen schlechthin zu unterlassen, dann würde das dem Kläger die Exekutionsführung wegen jeglicher irreführender oder kreditschädigender Angaben ermöglichen. In solchen Fällen stellt sich in Wahrheit nur das Problem, ob der
Spruch: nicht zu we... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIA3ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Bei der Fassung des Unterlassungsbegehrens und Unterlassungsgebotes sind zwei Fragen auseinanderzuhalten, nämlich jene, ob das Begehren hinreichend bestimmt ist, und jene, wie weit es angesichts der - begangenen oder drohenden - Rechtsverletzung gehen darf. Entscheidungstexte 4 Ob 17/91 Entscheidungstext OGH 12.03.1991 4 Ob 17/9... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1UWG §14 B2
Rechtssatz: Der Kläger kann die Einrede des mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses wegen Vorhandenseins eines Exekutionstitels - wenn überhaupt - nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen eines ganz besonderen Interesses an einer Urteilsveröffentlichung entkräften; dafür aber wäre jedenfalls der Kläger behauptungspflichtig und beweispflichtig. Entscheidungstexte 4 Ob 1008... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** Vertriebsgesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Kurt L.Breit, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei V*****, vertreten durch Dr.Mag.Harald Jelinek, Rechtsanwalt in Wien, w... mehr lesen...