RS OGH 1992/1/14 4Ob108/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1992
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Norm

UWG §14 A1
ZugG §1

Rechtssatz

Ein Zugabenverbot mit den Worten "beim Vertrieb einer Zeitschrift, insbesondere der Zeitschrift ..." kann im Interesse der Vermeidung allzu leichter Umgehungen des Unterlassungstitels selbst dann erlassen werden, wenn der belangte Täter belangte Täter bisher nur Medieninhaber oder Verleger bloß einer einzigen Zeitschrift war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0079208

Dokumentnummer

JJR_19920114_OGH0002_0040OB00108_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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