RS OGH 1992/1/14 4Ob2/92

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Veröffentlicht am 14.01.1992
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Norm

UWG §14 B1

Rechtssatz

Verstöße gegen die guten Sitten können nicht nur von Mitbewerbern im Sinne des § 14 UWG, sondern auch von den unmittelbar Verletzten mit Unterlassungsklage geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0079399

Dokumentnummer

JJR_19920114_OGH0002_0040OB00002_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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